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Schlüssel verloren:
Auto abgeschleppt

Auch vor dem Gericht kein Glück

Von Hubertus Hartmann
Paderborn (WV). Die Rechtsprechung ist eindeutig, und selbst bei Pechvögeln kennt die Justiz keine Gnade: Wenn ein im Weg stehendes Auto nicht weggefahren werden kann, darf es abgeschleppt werden.

Genau das widerfuhr einer Frau aus Lage bei einem Besuch in Paderborn. Ihr Auto hatte sie vor dem Dom geparkt. Als sie nach einem Einkaufsbummel am Abend wieder nach Hause fahren wollte, war das Erschrecken groß: kein Autoschlüssel mehr da. Den hatte die Lipperin offenbar verloren. Sie steckte einen Zettel hinter den Scheibenwischer, um dienstbeflissenen Politessen vorsichtshalber die missliche Situation zu schildern und fuhr notgedrungen mit dem Zug zurück.
Als die Unglückliche am nächsten Morgen wieder anreiste, um mit dem Ersatzschlüssel ihr zurück gelassenes Auto abzuholen, erlebte sie eine weitere böse Überraschung. Dort, wo am Vortag noch ihr fahrbarer Untersatz geparkt war, stand ein Käsewagen. Wegen des Wochenmarktes hatte die Stadt Paderborn den Pkw um 5.45 Uhr kurzerhand abschleppen lassen.
Dass sie für ihr zweifaches Pech auch noch büßen sollte, mochte die gute Frau nicht einsehen und klagte beim Verwaltungsgericht Minden gegen den Gebührenbescheid über 160 Euro. »Die Stadt Paderborn hat nicht einmal versucht, meine Mandantin zu erreichen, obwohl sie am Fahrzeug extra ihre Telefonnummer hinterlassen hatte«, kritisiert der Detmolder Rechtsanwalt Karsten Seefeldt. »Das ist wirklich nicht bürgerfreundlich.«
Gleichwohl nahm er in der Verhandlung die Klage mangels Erfolgsaussichten zurück, nachdem der Richter zu verstehen gegeben hatte, dass da trotz der ungewöhnlichen Umstände rechtlich wohl nichts zu machen sei.
Von Paderborn hat die doppelt angeschmierte Klägerin allerdings erst einmal die Nase voll.

Artikel vom 23.01.2007