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Rinderherde
vernachlässigt

Gericht verhängt Geldstrafe

Von Jürgen Gebhard
Vlotho (VZ). Früher einmal hatte Dietmar S. (Name geändert) 120 bis 130 Rinder - eine Herde, von der ein Landwirt in Vlotho gut leben könnte. In den neunziger Jahren bekam er regelmäßig Besuch vom Veterinäramt, das mangelnde Pflege und schlechte Unterbringung bemängelte. Schließlich sprach die Behörde 2005 ein Tierhalteverbot aus. Gestern gab es ein Nachspiel vor Gericht.

Auf Dietmar S. warteten die Amtsrichterin, die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und die Mitarbeiter des Herforder Kreis-Veterinäramtes in Bad Oeynhausen allerdings vergeblich. Das bewahrte den 54-Jährigen jedoch nicht vor einer Verurteilung. Dem Hartz IV-Empfänger wurde in Abwesenheit kurzer Prozess gemacht: acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 1500 Euro, die er zu gleichen Teilen an den Tierschutz und an die Landeskasse zu entrichten hat. Mit der Geldauflage übertraf Richterin Britta Kurhofer-Lloyd deutlich die Anklage-Vertreterin, die zunächst von 600 Euro gesprochen hatte. Der Strafbefehl wird demnächst zugestellt; legt Dietmar S. Einspruch ein, wird die Angelegenheit nochmals aufgerollt. »Sonst war's das«, schloss die Richterin die Verhandlung.
Als Betreiber eines landwirtschaftlichen Betriebes und damit als Tierhalter habe Dietmar S. es »entgegen dem Tierschutzgesetz unterlassen, die Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen«, lautete der Vorwurf der Anklage. Dietmar S. habe durch sein Verhalten den Tieren länger anhaltende und sich wiederholende Schmerzen zugefügt.
Dietmar S. habe kaum vorsätzlich gehandelt, sondern seine Situation nie richtig in den Griff bekommen, hieß es am Rande des Gerichtstermins. Etwa Mitte der neunziger Jahre seien erstmals Haltungsprobleme aktenkundig geworden, gab Dr. Reinhard Zwingelberg als Leiter des Veterinäramtes zu Protokoll. Zwölf Tiere habe man ihm daraufhin weggenommen. Trotz aller Ermahnungen und Bemühungen habe der Landwirt jedoch nichts an den Räumlichkeiten geändert, so dass die Amtstierärzte immer wieder bei ihm vorstellig geworden seien.
Ob Dietmar S. Einsicht gezeigt habe, wollte die Richterin wissen. »Ich hatte eher das Gefühl, bei ihm kommt nichts an«, sagte Dr. Zwingelberg. Vergeblich habe man versucht, ihn »auf den richtigen Weg« zu bringen. Das Kreis-Veterinäramt zog schließlich die Notbremse, verhängte ein Rinder-Haltungsverbot und erstattete Strafanzeige. Die Tiere seien inzwischen auf dem Hof von einer anderen Person übernommen worden, die Haltungsbedingungen hätten sich »grundlegend« verbessert.

Artikel vom 19.01.2007