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Sturmschäden melden


Sturmschäden sollten möglichst umgehend dem jeweiligen Versicherer gemeldet werden. Sie sind wie Schäden durch Hagel, Blitz, Feuer und auch Wasserleitungsschäden Bestandteil der regulären Wohngebäudeversicherung. »Die Meldung sofort nach Kenntnisnahme ist eine Obliegenheitspflicht des Versicherungsnehmers«, bestätigte Lars Nolte von der Provinzial-Versicherungsfiliale am Barmeierplatz. Und das sollte der Fall, bevor die Folgeschäden noch größer seien. Wer Schäden an seinem Gebäude erst zeitverzögert feststellt, kann dennoch bei seiner Versicherungsgesellschaft vorstellig werden.
Beispiel: Ein Hausbesitzer bemerkt nicht sofort, dass der Sturm ein paar Ziegel auf dem Dach seines Gebäudes verschob, stellt aber Tage später fest, dass dadurch Regen eingedrungen ist. Den Anspruch auf Regulierung des entstandenen Schadens kann er noch geltend machen.
Für alle Schadenfälle gilt: Abhängig von der Schadenhöhe kann der Versicherer einen Sachverständigen oder Schadensregulierer ins Haus schicken. Kleinere Reparaturen bis etwa 1000 Euro werden in der Regel kurzfristig und ohne Einschaltung eines Fachmanns beglichen. Wichtiger laut Nolte: »Vorsorge treffen«.

Artikel vom 19.01.2007