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Fachmarkt-Zentrum
erhält »grünes Licht«

Verkehrsregelung Weingartenstraße: »Kaum Chancen«

Lübbecke (juk). Einstimmig hat der Bauausschuss gestern den Weg für einen neuen Investor frei gemacht, der auf dem Gelände an der Blase-Kreuzung ein Fachmarktzentrum errichten will. Bei zwei Enthaltungen (Georg Haering/Grüne, Robert Broich/WL) stimmte das Gremium dem notwendigen Befreiungsantrag zu.

Wie berichtet (siehe LK vom 15. Januar) möchte der Investor das Konzept des Fachmarktzentrums wieder aufgreifen und auf dem Gelände Platz für drei Fachmärkte sowie einen Discounter schaffen. Neben Expert-Döring - der dorthin umsiedeln will - sollen dies »Fressnapf«, das Dänische Bettenlager sowie der Penny-Markt sein.
Da die Pläne von den ursprünglichen Festsetzungen im Bebauungsplan »Blase-Kreuzung« jedoch abweichen (Abweichung Warenangebot (Radio/TV/Video) beim Elektromarkt, Überschreitung der Verkaufsfläche beim Discounter sowie der festgesetzten Baugrenze beim Tiermittelmarkt) waren jedoch Befreiungen notwendig. Im Zusammenhang mit dem Elektromarkt hatte die Verwaltung vor der Abstimmung die Befreiung noch an die Bedingung geknüpft, dass es sich tatsächlich um die Verlagerung eines bestehenden Betriebes handele.
Insgesamt zeigte das Gremium breite Zustimmung, dass die dort brachliegende Fläche im Zentrum endlich bebaut werden soll. »Wir begrüßen es, dass dort ein neuer Investor kommt und die alten Hallen endlich abgebrochen werden«, so Vorsitzender Günter Bösch (SPD).
Für die Nutzung im geplanten zweiten Obergeschoss des neuen Gebäudes gebe es laut Bauantrag noch keine konkreten Pläne, teilte Karin Schulte (Fachbereich Bauen) mit. Egal welche Nutzung, die müsse gegebenenfalls beantragt werden. Wolfgang Langer (FDP) hatte auf eigenen Wunsch an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Punkt nicht teilgenommen.
Beigeordneter Achim Wippermann äußerte sich im Verlauf der Sitzung außerdem zum Thema Weingartenstraße. Wie berichtet (siehe LK vom 4. Januar) hatte das Verwaltungsgericht Minden den Zweirichtungsverkehr dort Anfang Dezember »gekippt«. »Bei der Klarheit der Begründung sehe ich keine großen Chancen, das zweitinstanzlich noch einmal überprüfen zu lassen. Ich gehe davon aus, dass die Verwaltung nichts machen wird«, sagte Wippermann gestern. Rechtskraft würde das Urteil dann am 2. Februar erlangen, was eine Wiederherstellung der alten Einbahnstraßenregelung bedeute.

Artikel vom 18.01.2007