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1 000 Knöllchen für Linksparker

Stadt nimmt binnen eines Vierteljahres 15 000 Euro von Autofahrern ein

Von Thomas Hochstätter
Bad Oeynhausen (WB). An die Fahrschulzeit nur schlecht erinnern können sich offenbar zahlreiche Autofahrer, die in der Kurstadt unterwegs sind. Im Rahmen ihrer Kampagne gegen das Parken auf der linken Straßenseite hat die Stadtverwaltung seit Herbst bereits mehr als 1000 schriftliche Verwarnungen verschickt. Bei jeder Verwarnung werden 15 Euro fällig.

Wie ein Sprecher der Stadt gestern erklärte, würden diese Strafmandate »in der Regel« auch bezahlt. Die 15 000 Euro verbuche die Verwaltung im allgemeinen Haushalt.
Es komme dabei immer wieder vor, dass sich erboste Autofahrer bei der Stadt meldeten, die eine Verwarnung erhalten haben, sich aber keiner Schuld bewusst seien. »Wenn wir dann erläutert haben, dass das Parken in Fahrtrichtung links verboten ist, weil sich dadurch beim Ausparken lebensgefährliche Situationen für Radfahrer ergeben, werden die meisten ziemlich kleinlaut«, sagte der Sprecher. Offenbar sei dies vielen gar nicht bewusst.
Auf sein Recht pocht dagegen weiterhin der Realschullehrer aus Preußisch Oldendorf, der nicht in Bad Oeynhausen gewesen sein will, als sein Autokennzeichen als das eines Linksparkers aufgenommen wurde (exklusiv im WB vom Mittwoch). Wolfgang M. (52) fand es gestern sehr interessant, dass sich in der Redaktion weitere Autofahrer gemeldet haben, die angeblich auch schon einmal Phantomknöllchen erhielten. »So sicher scheint das System der Kennzeicheneingabe ja doch nicht zu sein.« In einem Schreiben an das Ordnungsamt hatte seine Ehefrau bereits angeboten, eidesstattlich zu versichern, »dass weder ich, noch mein Mann, noch eine andere Person« mit ihrem grünen VW-Golf in Bad Oeynhausen war.
Einlenken wird vom Ostkorso jedoch nicht signalisiert. Vielmehr droht das Ordnungsamt mit der Einleitung eines zusätzlichen kostenpflichtigen Bußgeldverfahrens. Von einem möglichen Irrtum ist keine Rede. Die Sachbearbeiterin schreibt: »Meine beiden Außendienstmitarbeiterinnen (Doppelstreife) erhalten nach ausdrücklicher Nachfrage die Erfassung ihres Fahrzeuges zum besagten Zeitpunkt aufrecht und würden in einem gerichtlichen Verfahren auch als Zeuginnen auftreten.«
Für das Bezahlen der 15 Euro hat Wolfgang M. bis zum 2. Februar Zeit. Dass er das Geld jedoch tatsächlich überweisen wird, kann er sich derzeit nicht vorstellen. Er sagt: »Das Vorgehen riecht nach Behördenwillkür.« Als Ausflugsziel sei Bad Oeynhausen für ihn erstmal erledigt.

Artikel vom 18.01.2007