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Öffentliche Bekanntmachung
Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1989
Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen). Die Erfassung kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden (§ 15 Abs. 6 WPflG).
Alle Personen des Geburtsjahrganges 1989, die wehrpflichtig sind und denen bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde über die bevorstehende Erfassung zugegangen ist, werden nach § 15 Abs. 1 WPflG aufgefordert, sich umgehende persönlich oder schriftlich bei der nachstehenden Erfassungsbehörde zur Erfassung zu melden:
Stadt Paderborn
Einwohner- und Standesamt
Abt. Einwohneramt
Marienplatz 2 a
33098 Paderborn
Öffnungszeiten:
montags7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
dienstags bis donnerstags7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
donnerstags14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Diese Aufforderung wendet sich insbesondere an Personen ohne festen Wohnsitz, die die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen.
Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige der Feststellung der Wehrpflicht dienende Unterlagen mitzubringen.
Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber nicht nach § 14 Arbeitsplatzschutzgesetz zur Weiterzahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet ist, wird der durch die Erfassung entstehende Verdienstausfall durch die Erfassungsbehörde auf Antrag erstattet. Dies gilt auch für die entstehenden notwendigen Auslagen, insbesondere Fahrkosten am Ort der Erfassung.
Paderborn, den 15.01.2007
Der Bürgermeister
Paus

Artikel vom 20.01.2007