18.01.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Ex-Manager
muss Schuld
begleichen

Berufung zurückgewiesen

Von Klaus-Peter Schillig
Enger/Hamm (EA). Das Verfahren zwischen dem Haller Süßwaren-Hersteller Storck und seinem ehemaligen Einkaufsdirektor M. aus Enger ist gestern vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm/Westfalen beendet worden. Die Richter der dritten Kammer wiesen die arbeitsrechtlich begründete Berufung des Beklagten zurück. Der auch strafrechtlich verurteilte Dieter M. soll seinem früheren Arbeitgeber Schmiergelder in Höhe von 1,165 Millionen Euro zurückgeben.

M. muss demnach, wie schon vom Arbeitsgericht Herford geurteilt, 1,165 Millionen Euro an Schmiergeldern und Schadenersatz an das Haller Süßwarenunternehmen zurückzuzahlen. Nach Auffassung der Richter hatte sich der Ex-Manager, der zurzeit seine Haftstrafe im offenen Vollzug in Berlin absitzt, von Lieferanten bestechen lassen und in einem Fall auch eine überhöhte Frachtrechnung von Storck zahlen lassen. Die Differenz zum wirklichen Frachtpreis hatte er sich mit einem Geschäftspartner in Indonesien geteilt. Von dort sind inzwischen 21 000 Euro als Schadenersatz zurückgeflossen, die von M.'s Gesamtschuld gegenüber Storck abgezogen werden müssen.
Da die Richter in Hamm eine Revision nicht zugelassen haben, ist auch dieses Urteil jetzt rechtskräftig. »Das ist genau das Signal, das wir haben wollten«, meinte Storck-Sprecher Dr. Bernd Rössler nach dem Verfahren. »Ein schwarzes Schaf könne aber das Vertrauen in die eigenen Mitarbeiter nicht erschüttern«, bekräftigte er, dass im eigenen Unternehmen ansonsten alles sauber sei.
Ein Teil der 1,16 Millionen könnte im Sommer flüssig werden. Im Amtsgericht Herford wird am 13. Juli die Villa von Dieter M. zwangsversteigert. Das 3875 Quadratmeter große Grundstück und die 348 Quadratmeter Wohnfläche haben laut Gutachten einen Verkehrswert von 622 000 Euro.
Im Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht wollte M. erreichen, dass das Urteil der ersten Instanz, des Arbeitsgerichtes Herford, revidiert werde. In seiner Berufung brachte M. vor, dass er laut Arbeitsvertrag berechtigt gewesen sein müsste, Geschäftsabschlüsse selbst zu tätigen und Preise zu vereinbaren. Das sei aber nicht der Fall gewesen. Außerdem wandte er sich gegen den Teil des Urteils, in dem ihm Betrug vorgeworfen wird. Gemeinsam mit einem Geschäftspartner aus Indonesien habe er Storck veranlasst, höhere Frachtkosten zu tragen als eigentlich angefallen sind. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten sollen sich der Partner in Asien und M. geteilt haben.
M. hatte vor Gericht behauptet, die Frachtkosten für die Kakaolieferung aus Indonesien seien tatsächlich angefallen.

Artikel vom 18.01.2007