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Gutachen


Dem Einzelhandel in der Lübbecker Innenstadt kommt übergeordnete, gesamtstädtische und übergemeindliche Vorsorgungsbedeutung zu. Zu diesem Ergebnis kamen die Gutachter, die im Auftrag der Stadt 2001 eine Situationsanalyse vorgenommen hatten. Das einzelhandelsbezogene Kaufkraftpotenzial wurde mit rund 130 Mio. Euro beziffert, von dem durch den ansässigen Einzelhandel etwa 81 Prozent gebunden wurden. Kaufkraftzufluss aus dem übergemeindlichen Einzugsgebiet: etwa 64 Mio. Euro (38 Prozent des Umsatzes).
Das Image der Stadt werde allerdings unter anderem durch uneinheitliche Ladenöffnungszeiten negativ beeinflusst, sodass vielfältige Initiativen zur Aufwertung des Einzelhandelsstandortes notwendig seien, heißt es im Gutachten.

Artikel vom 17.01.2007