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Ex-Storck-Manager wehrt
sich gegen Betrugsvorwurf

Berufungsverhandlung vor Landesarbeitsgericht Hamm

Von Klaus-Peter Schillig
Halle (WB). Das Verfahren zwischen dem Haller Süßwaren-Hersteller Storck und seinem ehemaligen Einkaufsdirektor geht Mittwoch in die nächste Runde. Der auch strafrechtlich verurteilte Dieter M. geht arbeitsrechtlich in Berufung.

Im Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm will M. Erreichen, dass das Urteil der ersten Instanz, des Arbeitsgerichtes Herford, revidiert wird. Danach nämlich muss der früher in Enger lebende Einkaufs-Chef insgesamt 1,165 Millionen Euro an Storck zurückzahlen - die Summe der Schmiergeldzahlungen und eines ihm vorgeworfenen Betruges.
In seiner Berufung bringt M. vor allem vor, dass er laut Arbeitsvertrag berechtigt gewesen sein müsste, Geschäftsabschlüsse selbst zu tätigen und Preise zu vereinbaren. Das sei aber nicht der Fall gewesen. Außerdem wendet er sich gegen den Teil des Urteils, in dem ihm Betrug vorgeworfen wird. Gemeinsam mit einem Geschäftspartner aus Indonesien habe er Storck veranlasst, höhere Frachtkosten zu tragen als eigentlich angefallen sind. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten sollen sich der Partner in Asien und M. geteilt haben. M. dagegen hatte vor Gericht behauptet, die Frachtkosten für die Kakaolieferung aus Indonesien seien tatsächlich angefallen.
Dr. Bernd Rössler, Justitiar und Pressesprecher von Storck, ist zuversichtlich, dass sich das Landesarbeitsgericht dem Spruch der Herforder Richter anschließen wird - quasi als Abschreckung für mögliche Wiederholungstäter auch in anderen Branchen.
Der frühere Einkaufsdirektor hatte ja bereits im vergangenen Oktober seine vom Landgericht Bielefeld verhängte Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten angetreten, nachdem sein Revisionsantrag vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen worden war. M. sitzt in Berlin ein, genießt aber die Vorzüge eines Freigängers. So kann er bereits wieder einer Beschäftigung nachgehen - nach dem WB vorliegenden Informationen bei einem seiner früheren zahlungswilligen »Geschäftspartner«.

Artikel vom 16.01.2007