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Klassiker begleitet Bauherren

100-seitiger Leitfaden bringt Licht in den Vorschriften-Dschungel

Kreis Gütersloh (WB). Die vierte Fassung der Baubroschüre »Die Baugenehmigung - Ratgeber für Architekten und Bauherren« liegt vor. Die völlig überarbeitete Neuauflage des Ratgeber-Klassikers ist beim Kreis und auch in den Rathäusern kostenlos erhältlich.

In der mehr als 100-seitigen Baubroschüre gibt es eine Vielzahl von Tipps und Informationen, um sich im Vorschriften-Dschungel rund ums Bauen zurechtzufinden und damit Kosten, Zeit und Nerven zu sparen. Bernhard Bußwinkel, Autor des Leitfadens und Leiter der Abteilung Bauordnung und Wohnungsbauförderung beim Kreis Gütersloh, sieht sein Werk als einen Mosaikstein unter dem Motto »Lassen Sie sich rechtzeitig und kompetent beraten«.
Der Leitfaden ist in einer Auflage von 5000 Exemplaren gedruckt worden und kostenlos erhältlich. Landrat Sven-Georg Adenauer ist voll des Lobes für das gelungene Endprodukt: »Mit dieser Broschüre wollen wir Bauherren, Architekten und Nachbarn bei ihren individuellen Wünschen rund um das Baugeschehen unparteiisch und helfend begleiten.«
Die Broschüre vermittelt einen ersten Blick in die Grundstrukturen des öffentlichen Baurechts. Das Heft soll laut Bußwinkel Hilfestellungen zu kreativen Lösungen geben, wenn es um individuelle Bauwünsche der Bürger geht. Ein Beispiel: Zwar erspart das Freistellungsverfahren für Wohnhäuser in Bebauungsplangebieten die Baugenehmigung, macht aber keine Abstriche am Baurecht. Daher ist umso mehr Vorsorge zu treffen, damit dem raschen Baubeginn nicht die baldige Stilllegung auf Veranlassung des Nachbarn folgt, weil etwa der Abstand nicht eingehalten wurde. Hier lastet die gesamte Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften und der Sicherheitsaspekte ausschließlich beim Bauherren und Architekten. Verwaltungsgerichte ließen schon mal jeden abweichenden Zentimeter eines Hauses abstemmen, wenn der Abstand zum Nachbargrundstück nicht eingehalten wurde.
Die Broschüre versteht sich einerseits als Wegweiser, andererseits als Einladung, die Beratung in der Behörde anzunehmen. Bußwinkel: »Wir versuchen den Spagat, Bauherren und Architekten gleichzeitig Hintergrundwissen zu vermitteln.« Wenn es um das private Baurecht geht, bleibe der Architekt erster Ansprechpartner in Bauangelegenheiten, stellt Bußwinkel jedoch klar.
Die Neuauflage wurde notwendig, um die Broschüre der neuesten Rechtslage und aktuellen Entwicklungen anzupassen. Das betrifft beispielsweise die vollständige Überarbeitung des Abstandflächenrechtes in der Bau-Ordnung NRW, Verfahrens- und Zuständigkeitsänderungen und den neuen Außenbereichserlass.

Artikel vom 16.01.2007