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»Grünes Licht«
für die L 549
Ortsumgehung

Planfeststellungsbeschluss erlassen

Steinhausen/Detmold (WV/hpm). Die Bezirksregierung Detmold hat das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der L 549 n - Ortsumgehung Büren/Steinhausen - abgeschlossen. Damit ist der Weg frei für den Bau der 4,6 Kilometer langen Entlastungsstraße.

Die neue und in Steinhausen schon lang erwartete Ortsumgehung verläuft von der Autobahn 44-Anschlussstelle Büren/Steinhausen über einen Kreisel östlich von Steinhausen, kreuzt den Markweg und Triftweg und wird am Kapellenberg über einen Kreisel mit der L 776 verbunden.
Der Landstraße 549 kommt eine besondere Verkehrsbedeutung zu. Sie übernimmt als Zubringer zur A 44 Dortmund-Kassel für den Großraum Büren eine erhebliche Erschließungsfunktion. Sie dient darüber hinaus als Bedarfsumleitung für die Bundesautobahn. Eine weitere Hauptaufgabe der L 549 besteht in der Verbindung von Büren mit Geseke.
Außerdem stellt sie die Erschließungsachse für den Ortsteil Steinhausen zur Kernstadt Büren dar. Diesen Anforderungen wird die L 549 im Bereich der Ortsdurchfahrt Steinhausen mit einer engen und kurvigen Straßenführung nicht mehr gerecht. Mit der Ortsumgehung werden die Belastungen der Anwohner durch das zunehmende Verkehrsaufkommen wesentlich reduziert.
Deshalb hat die Landesregierung die L 549 n auch mit der höchsten Dringlichkeitsstufe »1« in den Landesstraßenbedarfsplan aufgenommen. Die Baukosten sind mit 7,8 Millionen Euro veranschlagt.
Der Planfeststellungsbeschluss liegt in der Zeit vom 30. Januar bis zum 13. Februar mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen während der allgemeinen Dienststunden in den Rathäusern von Büren und Geseke zur Einsichtnahme aus. Danach beginnt eine einmonatige Rechtsbehelfsfrist für eine mögliche Anfechtung der Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Minden.

Artikel vom 16.01.2007