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Im Kühlhaus ist
Küssen verboten

Mann (26) wegen Nötigung verurteilt

Von Wolfgang Wotke
Rietberg (WB). »Sie gehören zu den Männern, die ihre Hände nicht bei sich behalten können«, sagte Richter Rammert nach dem Urteilsspruch dem Angeklagten. Ein 26-jähriger Arbeiter aus Lippstadt muss wegen Nötigung in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung und Beleidigung 2400 Euro Geldbuße bezahlen.

Angeklagt wurde der junge Mann wegen sexueller Nötigung. Die sei aber nicht eindeutig zu beweisen gewesen, meinte Rammert, der gestern den Fall im Amtsgericht Gütersloh verhandelte. Der Beschuldigte soll am 4. und 5. April 2006 eine 20-jährige Fleischereifachverkäuferin aus Herze-brock in einem Kühlhaus in Rietberg sexuell angefasst und belästigt haben. Mit Sprüchen wie »Los, du bist mir noch etwas schuldig. Das können wir aber nur privat klären«, soll der verheiratete Mann immer wieder an die junge Frau herangetreten sein. Einmal soll er sie umklammert und versucht haben, sie zu küssen. »Das hat er aber nicht geschafft. Ich habe mich weggedreht. Da hat er nur meine Wange getroffen«, schilderte das Opfer die prekären Situationen in der gestrigen Verhandlung. Sie brach immer wieder in Tränen aus und erklärte, dass sie den Übergriffen und Umarmungen nicht gewachsen gewesen sei. »Ich wollte mich wehren und befreien, es ging aber nicht. Er war zu stark. Ich hatte Angst. Eigentlich war er mir fremd. Wir haben nur kurze Zeit zusammen gearbeitet. Er hat mir mal bei schweren Kartons geholfen.« Zuvor hatte die Zeugin über ihren Rechtsanwalt versucht, die Öffentlichkeit und den Angeklagten für die Zeit ihrer Aussage auszuschließen. Das machte Richter Rammert aber nicht mit: »Gott sei Dank ist nicht mehr passiert. Das wäre übertrieben.« Der Angeklagte zeigte Reue: »Ich bin da wohl zu weit gegangen. Es tut mir leid.«

Artikel vom 13.01.2007