13.01.2007
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die Instanzen
Dahinter steckt seit dem 1. Januar 2007 das »Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz«. Es hat das 2006 in den neuen Bundesländern eingeführte »Verkehrswegeverfahrensbeschleunigungsgesetz« abgelöst und greift nun bundesweit bei Bauvorhaben, die eine überregionale Bedeutung für den Fernverkehr haben. »Wir haben 2006 112 erstinstanzliche Fälle beaarbeitet, 23 davon betrafen das Straßenrecht«, erklärte Heuer. Die durchschnittliche Verfahrensdauer - und diese Zahl dürfte Gegner wie Befürworter der Nordumgehung besonders interessieren - lag bei einem Jahr.
An diesen Zahlen abzuleiten, wie lange ein Rechtsstreit in Sachen Nordumgehung dauert, sei reine Spekulation, betonte der Pressesprecher des Bundesverwaltungsgerichts: »Es ist möglich, dass nach Akteneinsicht festgestellt wird, dass Vor-Ort-Termine anberaumt werden müssen. Eine denkbare Möglichkeit wäre aber auch ein Vergleich.«
Artikel vom 13.01.2007