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Kein Gang durch
die Instanzen
Bad Oeynhausen (per). Frühzeitig hat die Notgemeinschaft angekündigt, gegen den Bau der Nordumgehung zu klagen. Wäre 2006 noch der Gang durch die Instanzen bis zum Oberverwaltungsgericht in Münster vorgezeichnet gewesen, ist seit diesem Jahr direkt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Leipzig zuständig. »Dadurch können Streitigkeiten deutlich schneller als bisher verhandelt und zu einem Abschluss gebracht werden«, sagte Freitag BVerwG-Pressesprecher Oliver Heuer.
Dahinter steckt seit dem 1. Januar 2007 das »Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz«. Es hat das 2006 in den neuen Bundesländern eingeführte »Verkehrswegeverfahrensbeschleunigungsgesetz« abgelöst und greift nun bundesweit bei Bauvorhaben, die eine überregionale Bedeutung für den Fernverkehr haben. »Wir haben 2006 112 erstinstanzliche Fälle beaarbeitet, 23 davon betrafen das Straßenrecht«, erklärte Heuer. Die durchschnittliche Verfahrensdauer - und diese Zahl dürfte Gegner wie Befürworter der Nordumgehung besonders interessieren - lag bei einem Jahr.
An diesen Zahlen abzuleiten, wie lange ein Rechtsstreit in Sachen Nordumgehung dauert, sei reine Spekulation, betonte der Pressesprecher des Bundesverwaltungsgerichts: »Es ist möglich, dass nach Akteneinsicht festgestellt wird, dass Vor-Ort-Termine anberaumt werden müssen. Eine denkbare Möglichkeit wäre aber auch ein Vergleich.«

Artikel vom 13.01.2007