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»Game over« für einen 20-Jährigen

Computerspiel führt vor Gericht

Bad Oeynhausen (mba). Ein 20-jähriger Mann aus Bad Oeynhausen ist gestern vor dem Amtsgericht wegen Unterschlagung eines Computerspiels im Wert von 55,10 Euro zu 30 Tagen gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden.
Darüber hinaus hat der bereits zweimal wegen Körperverletzung verurteilte Oeynhausener die Auflage erhalten, die Vollstreckungskosten in Höhe von 266,10 Euro binnen fünf Monaten an die geschädigte Videothek zurückzuzahlen. In der Befragung durch Richter Dr. Eisberg zeigte der Angeklagte Reue und gestand, dass er das Computerspiel am 2. Februar 2006 ausgeliehen, dann aber nicht zurückgebracht, sondern an einen Freund weitergegeben habe, mit dem er sich dann zerstritten habe.
Die Mahngebühren habe er damals nicht zahlen können. Der Angeklagte gab an, er habe mittlerweile 60 Euro an den Gerichtsvollzieher zurückgezahlt. Zudem versicherte er, dass er die noch ausstehende Summe abzahlen werde, weil er jetzt einen Aushilfsjob habe.
Richter Dr. Eisberg war darum bemüht, die Vergangenheit des Angeklagten aufzurollen. Ein Mitarbeiter des Jugendamtes, der der Verhandlung beiwohnte, gab an, dass der 20-Jährige mehrfach auffällig geworden sei. Nach einem Fahrraddiebstahl und einem Überfall auf einen Jugendlichen habe die zuständige Behörde 1997 eine so genannte Jugendhilfemaßnahme eingeleitet, weil die Verwahrlosung des Jungen gedroht habe.
Daraufhin sei der Angeklagte pädagogisch betreut und auf die Sonderschule für Lernbehinderte in Herford geschickt worden. Im Sommer 2003 habe er diese dann aber ohne Abschluss verlassen. Danach wechselte er häufig die Arbeitsstellen. Im September 2005 wurde der Bad Oeynhausener dann wegen schwerer Körperverletzung zu drei Wochen Dauerarrest verurteilt.
Der Amtsrichter stufte die Unterschlagung des Computerspiels als »große Dummheit« ein und forderte den Angeklagten eindringlich dazu auf, in Zukunft nicht mehr straffällig zu werden. Der Richter bot an, die 30 Tage gemeinnützige Arbeit im Gericht ableisten zu können. Dem stimmte der Angeklagte zu.

Artikel vom 11.01.2007