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Ausriss aus der korrekten Bekanntmachung im Westfälischen Volksblatt vom 2. Januar

Heizkraftwerk:
Da steckt der
Wurm drin

Fehler in öffentlicher Bekanntmachung

Von Manfred Schraven
Paderborn (WV). Da steckt der Wurm drin: Die Planung für das Industrieheizkraftwerk in Mönkeloh in Paderborn scheint unter keinem glücklichen Stern zu stehen. Hatten die Umweltverbände erst zum Wochenende fehlende Seiten in einigen Akten bei den Genehmigungsanträgen entdeckt, verwirren jetzt unterschiedliche Daten bei der öffentlichen Ausschreibung.

»Das Genehmigungsverfahren für die geplante Anlage in Mönkeloh muss wegen eines Formfehlers bei der öffentlichen Bekanntmachung vorerst gestoppt werden.« Davon geht zumindest die Bürgerinitiative Mönkeloh aus. Der Grund: Die »Arbeitsgruppe Recht« der Initiative hat bei einer routinemäßigen Überprüfung der Bekanntmachungen am Montagabend festgestellt, dass die in den beiden ortsansässigen Tageszeitungen veröffentlichten Termine für die Einwendungsfrist und den Erörterungstermin nicht übereinstimmen. »Damit sind die gesetzlichen Anforderungen an die Bekanntmachung nicht erfüllt«, so Vorsitzender Wilhelm Brockmeyer.
Die Bürgerinitiativler glaubten ihren Augen nicht zu trauen, als sie die Bekanntmachungstexte vom 2. Januar miteinander abglichen: Sollte in der einen Zeitung die Einwendungsfrist bis zum 21. Februar dauern und der Erörterungstermin zur mündlichen Erörterung der erhobenen Einwendungen am 20. März sein, waren in der anderen Zeitung als Termine der 21. Juli beziehungsweise der 23. März angegeben.
»Wir hätten unsere Erkenntnis taktisch ausnutzen können, aber wir wollen den Kampf gegen die geplante Billig-MVA mit offenem Visier führen und haben es nicht nötig, uns auf Formfehler zu berufen«, zeigt sich BI-Vorstand Reinhard Menne selbstbewusst, das Projekt auch auf fachlicher Ebene und durch einen breiten Widerstand in der Bevölkerung zu Fall zu bringen. Die Bürgerinitiative Mönkeloh hofft jetzt, dass die KMG Kraftwerksgesellschaft Mönkeloh GmbH & Co. KG einen in ihren Augen erforderlichen vorläufigen Verfahrensstopp für eine »Denkpause« nutzt, um ihre MVA-Planung noch einmal selbstkritisch zu überprüfen. »Für die Initiative ist unverzichtbar, dass der Antragsteller den betroffenen Bürgern zumindest durch eine deutliche Nachbesserung bei der Filtertechnik entgegen kommt und den Giftausstoß der Anlage deutlich senkt«, so Menne.
Der Glaube der Initiativler an einen Verfahrensstopp wird allerdings nicht belohnt. Wie Wolf-Christian Denkhaus vom Staatlichen Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL gestern gegenüber dieser Zeitung erklärte, wird es beim anberaumten Erörterungstermin am 20. März ab 10 Uhr - wie es in dieser Zeitung am 2. Januar korrekt veröffentlicht worden ist - bleiben. Es seien - möglicherweise durch Übertragungsfehler - in der anderen Tageszeitung falsche Daten bekanntgegeben worden. Denkhaus: »Wir haben am 22. Dezember per Briefpost gleichlautende Bekanntmachungen an die Zeitungen verschickt.« Um alle Zweifel an der Verfahrensweise auszuschließen, werde die Bezirksregierung deshalb am 15. Januar eine neue Bekanntmachung mit neuen offiziellen Terminen veröffentlichen. »Der Fehler wird durch die neuen Einwendungsfristen geheilt, die angelaufene Auslegung wird nicht abgebrochen«, betonte Denkhaus.

Artikel vom 10.01.2007