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Versorger warten auf Urteil

Etwa 500 Westfalica-Kunden kürzen ihre Gasrechnung

Von Per Lütje (Text und Foto)
Löhne (LZ). Hans-Peter Stoppenbrink zahlt nicht mehr - zumindest nicht mehr als er vor der jüngsten Preiserhöhung für sein Gas bezahlt hat. Der Löhner befindet sich dabei in guter Gesellschaft. Etwa 500 Kunden der Gasversorgung Westfalica kürzen ihre Rechnungen eigenhändig und zahlen dem Unternehmen niedrigere Beträge.

»Das ist natürlich mit ein Grund, warum unsere Außenstände seit zwei Jahren extrem gestiegen sind«, sagt Westfalica-Sprecher Klaus Suchowitz. Denn in dieser Zeit hat der Energieversorger seine Tarife fünf Mal angehoben. »Insgesamt um 55,45 Prozent«, hat der Gohfelder Hans-Peter Stoppenbrink ausgerechnet. Er bezeichnet diesen Preisanstieg als willkürlich, der Westfalica-Sprecher als notwendig. »Wir hängen nun mal am Ölpreis, und der ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen.«
Mittlerweile hat sich das Blatt gewendet und der Ölpreis ist seit September vergangenen Jahres kontinuierlich gesunken. »Bei uns macht sich das mit ein paar Monaten Verzögerung bemerkbar.« Aus diesem Grund profitieren Westfalica-Kunden - wie die LÖHNER ZEITUNG bereits exklusiv berichtete - erst zum 1. April vom günstigen Öl. Dann soll der Gaspreis, der zuletzt fünf Mal erhöht wurde, gesenkt werden. In welcher Höhe, steht indes noch nicht fest.
Eine weitere, kleine Tarifsenkung wird es voraussichtlich Mitte Februar, spätestens Anfang März geben. »Da unsere Leitungen auch von Dritten genutzt werden, berechnet die Bundesnetzagentur hierfür die Kosten. Wir rechnen täglich mit dem Ergebnis und werden dieses Geld eins zu eins an unsere Kunden weitergeben«, verspricht Suchowitz.
Spannend dürfte es für die Westfalica und all seine Kunden Ende März werden. »Dann wird es eine höchstrichterliche Entscheidung über die Preispolitik der Versorgungsunternehmen geben. Ich rechne allerdings nicht damit, dass sich herausstellt, dass wir über Gebühr die Kosten erhöht haben«, sagt Suchowitz. Sollte dem wider Erwarten doch so sein, würden natürlich auch jene Kunden entschädigt, die keinen Einspruch eingelegt beziehungsweise ihre Rechnungen unter Vorbehalt gezahlt hätten.

Artikel vom 11.01.2007