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Chefarzt zahlt 55 000 Euro

Dr. Borkowski und MZG einigen sich

Von Hubertus Hartmann
Bad Lippspringe (WV). Der im Mai vergangenen Jahres fristlos gefeuerte HNO-Chefarzt Dr. Gerd Borkowski (48) und das Medizinische Zentrum für Gesundheit (MZG) in Bad Lippspringe haben einen Vergleich geschlossen.

Wegen Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung von Privatpatienten hatte das MZG den ärztlichen Leiter der Karl-Hansen-Klinik im Mai vergangenen Jahres entlassen. Im Prozess vor dem Paderborner Arbeitsgericht bezifferte Assessor Ottmar Schmidt die Gesamtforderungen des MZG gestern auf 259 000 Euro. Während Borkowskis Anwalt Thomas Rennekamp auf lediglich 38 000 Euro kam. Nach zähen Verhandlungen einigte man sich schließlich auf einen Vergleich, »mit dem alle wechselseitigen Forderungen erledigt sind«, wie Richterin Silke Petersen protokollierte. Danach zahlt der Ex-Chefarzt seinem ehemaligen Arbeitgeber 55 000 Euro zurück, und die fristlose wird in eine einvernehmliche Kündigung umgewandelt.
Das MZG muss von seiner ursprünglichen Forderung damit 204 000 Euro in den Wind schreiben. Entstanden waren die Streitigkeiten durch ein offensichtliches Abrechnungschaos auf beiden Seiten. Nach seinem Anstellungsvertrag sollte der Anfang 2002 verpflichtete renommierte Operateur neben einem Festgehalt und Tantiemen auch 50 Prozent der Einnahmen aus der ambulanten Behandlung von Privatpatienten erhalten. Die mit der Liquidation beauftragte Privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS) führte die Einnahmen aber nicht, wie vorgesehen, komplett an das MZG ab, sondern überwies jeweils die Hälfte an Borkowski und an den Klinikträger. Das MZG wiederum zahlte davon dem Arzt versehentlich noch einmal 50 Prozent - und niemand will die Panne bemerkt haben. Erst durch eine nicht zuzuordnende Quittung über 250 Euro war das »Zahlungskuddelmuddel« im April 2006 aufgefallen.
Vor dem Vergleich wurde noch einmal schmutzige Wäsche gewachen. »Er hat immer gejammert, wie wenig er verdient«, sagte MZG-Vertreter Schmidt. Borkowskis Anwalt konterte: Der damalige Geschäftsführer Harald Barlage habe seinem Mandanten sogar von sich aus eine Vertragsänderung angeboten, »weil er zu wenig bekomme«.

Artikel vom 11.01.2007