09.01.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Der »Zündstoff« ist jetzt da

MVA-Anträge können jetzt von jedem Bürger eingesehen werden

Von Bernhard Liedmann
(Text und Foto)
Borchen (WV). Vier prall gefüllte Aktenordner werden in den kommenden Wochen in Borchen, Altenbeken, Bad Lippspringe und Paderborn nicht nur für langes Grübeln in vielen Amtsstuben sorgen, sondern auch als »Zündstoff« für viele Diskussionen bei den Bürgern dienen. Seit gestern läuft die öffentliche Auslegung des Antrags für die Müllverbrennungsanlage in Mönkeloh.

Damit kann jeder Bürger bis zum 7. Februar Einsicht nehmen in die konkreten Planungsunterlagen des geplanten und knapp 60 Millionen teuren Heizkraftwerkes und bis zum 21. Februar Einwände schriftlich der Bezirksregierung in Detmold mitteilen. Diese muss die Behörde auch »abarbeiten«. Fast zwei Aktenordner füllen Pläne und Schnittzeichnungen, die beiden anderen Ordner sind prall gefüllt mit Beschreibungen und Gutachten. Bislang bekamen nur die beteiligten Städte und Kommunen sowie auch beispielsweise der Bund für Naturschutz und Umwelt (BUND) die Akten, mit der öffentlichen Auslegung kann jeder Einsicht nehmen.
»Natürlich beantworten wir Interessieren auch Fragen, soweit wir können«, so der Leiter der Borchener Bauleitplanung, Bernward Falkenrich. Bislang hat er etwa 50 Anrufe zu diesem Thema in den vergangenen Wochen bekommen, etwa zehn Anrufer mit fachspezifischen Kenntnissen haben die Einsichtnahme angekündigt. Für dieses komplexe und fachspezifische Thema hat die Bezirksregierung mit den vier Aktenordnern gleich als Grob-Information eine 28-seitige Informationsschrift mitgeliefert, in der eine grobe Beschreibung der Anlage als »allgemein verständliche nichttechnische Kurzbeschreibung« enthalten ist. »Die meisten Bürger werden sich natürlich für die Immissionsgutachten interessieren«, prognostiziert Falkenrich. Bürger können gegen Entgelt auch Kopien aus dem Antrag ziehen oder sich sogar Pläne bestellen. Die wenigsten Fachfragen wird er allerdings selber beantworten können. Falkenrich ist aber durchaus bereit, diese Fragen mit dem Haupt-Sachbearbeiter beim Regierungspräsidenten zu klären. Nach einer ersten Sichtung würden seiner Auffassung nach die vorgeschriebenen Grenzwerte bei der Anlage eingehalten, wenngleich natürlich eine Anlage wie die in Bielfeld erheblich besser sei.
Wichtig ist vor allem die Frist des 21. Februar für die schriftliche Einreichung von Einwendungen, so der Amtsleiter. Nur wer bei einer öffentlichen Auslegung bis dahin Bedenken angemeltet habe, könne diese hinterher auch juristisch geltend machen. Die Bandbreite der möglichen Einwendungen sei dabei wie auch bei anderen öffentlichen Auslegungen groß. So beispielsweise die Grenzen zu Wohnbebauung oder die Verkehrssituation. Auch er stoße bei Bauleitplanungen immer wieder auf überraschende Anregungen und Erkenntnisse von Bürgern, denen eine Genehmigungsbehörde auch nachgehen muss.
Die Einwendungen werden am 20. März im Paderborner Schützenhof öffentlich erörtert. In den Verwaltungen von Paderborn, Bad Lippspringe, Borchen und Altenbeken können die Unterlagen zu den Öffnungszeiten der Verwaltungen eingesehen werden. Mit Einwendungen ist auch insbesondere von Seiten Bad Lippspringes zu rechnen. Die Stadt als heilklimatischer Kurort wird insbesondere überprüfen, ob die Grenzwerte diesen Status nicht in Mitleidenschaft ziehen. Im Zeichen einer besonderen »Ökumene« lädt der Pfarrgemeinderat der Laurentius-Kirchengemeinde und das Presbyterium der Stephanusgemeinde zu einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, 10 Januar, ab 19.30 Uhr in die Borchener Laurentiusscheune ein.

Artikel vom 09.01.2007