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Rechtzeitig vorsorgen

VHS: Patientenverfügung und Vollmachten


Hiddenhausen (HK). Wer denkt schon daran, wenn es ihm gut geht, dass sich alles von heute auf morgen ändern könnte? Ein Unfall oder eine Krankheit können dazu führen, dass man nicht mehr alles selbständig regeln oder veranlasssen kann. Wer ist dann rechtlich in der Lage, über persönliche und finanzielle Angelegenheiten für den Betroffenen zu entscheiden? Selbst nahe Angehörige dürfen nicht ohne weiteres handeln, wenn sie nicht ausdrücklich dazu ermächtigt worden sind. Wurde keine Vorsorge getroffen, wird in solchen Fällen durch das Amtsgericht eine Betreuung eingerichtet. Rechtlicher Betreuer kann jemand aus dem Kreis der Angehörigen oder eine fremde Person werden.
Die VHS lädt alle Interessierten zu einer Infoveranstaltung zu dieser Thematik ein. Detlef Lis und Marita Baier-Mentner vom Kath. Verein für soziale Dienste und dem Verein für Betreuung, Diakonisches Werk, informieren am 15. Januar um 19 Uhr über Vorsorgemöglichkeiten. Die Veranstaltung findet in Hiddenhausen in der Olof-Palme-Gesamtschule, Oberstufenhaus, statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Artikel vom 10.01.2007