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Auf Disco-Gast brutal eingetreten

Kirchlengern/Herford (cl). Der 24 Jahre alte Russlanddeutsche Boris A. (Name geändert) wurde jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt (100 Tagessätze).

Wenn es nach der Staatsanwaltschaft gegangen wäre, wären 3850 Euro (110 Tagessätze à 35 Euro) fällig gewesen. In den frühen Morgenstunden des 13. April 2006 (Gründonnerstag) hatte er im Eingangsbereich der Herforder Discothek »Go Parc« einen 21-jährigen Russlanddeutschen aus Kirchlengern zu Boden geschlagen und mindestens dreimal getreten.
Boris A. war an diesem Abend als Privatgast in der Discothek, sonst arbeitet er dort auch als Türsteher. Ein anderer Kollege, der aber ebenfalls in Zivil dort war, geriet mit dem späteren Opfer in Streit, das ihn auch am Hals gepackt haben soll. Boris A. kam dem Kollegen zu Hilfe und erledigte das Problem auf seine Weise.
Der Angeklagte bestritt zunächst jede Schuld. Eine Streifenwagenbesatzung hatte aber alles beobachtet.
Nach diesen Aussagen änderten der Angeklagte und Verteidiger Mario Prigge die Taktik: Nach einer langen Zwischenberatung gab der Verteidiger für seinen Mandanten eine geständige Einlassung ab: Zuerst sei es eine reine Verteidigungsmaßnahme für den Kollegen gewesen, dann habe Boris A. aber sicherlich überreagiert.
Der Angeklagte wohnt im Osnabrücker Raum, hat eine feste Arbeitsstelle, war bislang ohne Vorstrafen und erwartet Nachwuchs.
So wird ihm das Abstottern der Geldstrafe zwar weh tun und steht auch im polizeilichen Führungszeugnis. Das wiegt aber nicht so schwer wie eine Bewährungsstrafe. Gegen den Kollegen laufen mehrere Verfahren.

Artikel vom 05.01.2007