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»Vogel«


Nicht selten hält man den einen oder anderen Verkehrsteilnehmer für blöd. Doch wenn man ihm dies mit dem Finger an die Stirn auch noch zeigt, dann kann das unangenehme Folgen haben. Nach Informationen des Autemobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) ist es nämlich ein Unterschied, ob man den »Vogel« im privaten Leben zeigt oder im Straßenverkehr. Im privaten Bereich handelt es sich zwar um eine Beleidigung, jedoch in der Regel um ein so genanntes Privatklagedelikt. Im Straßenverkehr enden solche Verfahren häufig mit einer empfindlichen Geldstrafe und darüber hinaus mit fünf Punkten in Flensburg. Erschwerend kommt hinzu, dass diese frühestens nach fünf Jahren gelöscht werden können.

Artikel vom 03.02.2007