06.01.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Einschnitte bei
Pendlerpauschale

Steuerliche Änderungen seit Jahresbeginn

Von Marcus van den Broek
Außer der Erhöhung der Umsatzsteuer hat die Bundesregierung für 2007 weitere Änderungen beschlossen, die zum Teil zu einer indirekten Steuererhöhung führen.

Versicherungssteuer: Analog zu der Umsatzsteuer steigt auch die Versicherungssteuer von 16% auf 19%. Betroffen ist u.a. Rechtschutz-, Haftpflicht- und Kfz-Versicherung. Im Unterschied zur Umsatzsteuer werden auch die ermäßigten Steuersätze (z.B. für Feuer- und Gebäudeversicherung) angehoben. Die Steuerbefreiungen für Kranken-, Lebens- und Rentenversicherung bleiben allerdings unverändert.
Arbeitszimmer: Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer sind nur noch dann absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet. Somit entfällt der bisherige beschränkte Abzug bis zu Û 1.200.
Entfernungspauschale: Die Regierung hat grundsätzlich entschieden, dass die Arbeitssphäre erst am Werkstor beginnt. Somit sind die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte der Privatsphäre zuzuordnen. »Fernpendler« können jedoch ab dem 21. Kilometer Û 0,30 pro Entfernungskilometer steuerlich berücksichtigen. Zu beachten ist außerdem, dass Unfälle auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr berücksichtigt werden können, da diese Fahrten jetzt der Privatsphäre zugeordnet werden. Die steuerfreie/pauschalierte Erstattung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte durch den Arbeitgeber ist nur noch ab dem 21. Kilometer, möglich. Die Erstattung für die ersten 21 Kilometer ist jetzt regulär zu versteuern.
Sparer-Freibetrag: Der Sparer-Freibetrag, der bei Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen ist, ist von derzeit Û 1.370 (Ehegatten Û 2.740) auf Û 750 (Û 1.500) reduziert worden.
Kinder: Die Altersgrenze für volljährige Kinder in der Ausbildung, für die Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag in Betracht kommt, wurde vom 27. auf das 25. Lebensjahr herabgesetzt. Diese Regelung gilt erstmals für Kinder, die in 2006 das 23. Lebensjahr vollenden.
»Reichensteuer«: Der Spitzensteuersatz wird ab einem Einkommen von Û 250.000 (Û 500.000 für Ehegatten) um 3% auf 45% angehoben. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land und Forstwirtschaft und aus selbständiger Tätigkeit werden bis zur Wirksamkeit der Unternehmenssteuerreform, die 2009 in Kraft treten soll, von dieser Erhöhung ausgenommen.
Das elektronische Handelsregister und Unternehmensregister: Ab dem 01. Januar 2007 tritt das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister in Kraft. Danach soll das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf den elektronischen Betrieb umgestellt werden.
Die Kernpunkte des Gesetzes sind: Zentrales elektronisches Handelsregister (HR). Die Einreichung, Führung, und der Abruf aller deutschen HR wird ab 2007 bundesweit vernetzt. Über eine zentrale Internetseite ist ein kostenpflichtiger Zugriff möglich.
Die Bekanntmachungen der HR-Eintragungen erfolgen ebenfalls über diese Internetseite. Die Pflicht zur Zeitungsbekanntmachung wird abgeschafft. Jedoch kann eine zusätzliche Bekanntmachung in Tageszeitungen für eine Übergangszeit von den Bundesländern vorgesehen werden.
Offenlegungspflichtige Unternehmensdaten stehen künftig über ein zentrales elektronisches Unternehmensregister zum Abruf bereit. Der elektronische Bundesanzeiger, der bereits seit 2002 aktienrechtliche Mitteilungen bekannt macht, wird als Internet-Publikationsplattform zum Quellmedium aller gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Veröffentlichungen ausgebaut. Seine Veröffentlichungsdaten werden anschließend dem Unternehmensregister zugeführt.
Die Jahresabschlüsse sind künftig beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers - und nicht mehr bei den Amtsgerichten - einzureichen. Sie werden dort gespeichert und veröffentlicht. Um die Verwaltung der Register zu beschleunigen, können Unterlagen in Zukunft nur noch elektronisch eingereicht werden. Hierdurch soll auch eine Eintragung im HR schneller als bisher erfolgen. Die Bundesländer können allerdings Übergangsfristen vorsehen, nach denen die Unterlagen bis spätestens Ende 2009 auch noch in Papierform eingereicht werden können.
Künftig soll von Amtswegen geprüft werden, ob die Veröffentlichungspflichten eingehalten wurden.
Mit dem elektronischem HR kann schnell und einfach kontrolliert werden, ob die Pflichten eingehalten wurden. Ein Verstoß gegen die Publizitätspflicht gilt als Ordnungswidrigkeit.
Durch diese neue Regelung braucht sich der Interessent - sei es der Anleger, Mitbewerber, Kunde oder Lieferant - die wesentlichen Unternehmensinformationen nicht mehr aus verschiedenen Datenbanken zusammenzusuchen, sondern kann sie sich ohne großen Aufwand aus dem Internet beschaffen. Es ist im Vorfeld also genau zu überlegen, welche Informationen man preisgeben möchte. Für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften sieht das Handelsgesetzbuch mehrere so genannte Erleichterungsvorschriften vor, die den »Informationsgehalt« des veröffentlichten Jahresabschlusses einschränken.

Artikel vom 06.01.2007