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Silvesterspaß mal
ohne Alkohol

Verstärkte Kontrollen der Polizei

Paderborn (WV). Auf verstärkte Kontrollen müssen sich die Autofahrer im Kreis Paderborn über den Jahreswechsel einrichten.

Die Polizei im Kreis Paderborn wird sowohl an Silvester als auch an Neujahr mit erhöhtem Kräfteeinsatz für Sicherheit auf den Straßen sorgen. Dabei werden die Ordnungshüter ihr Hauptaugenmerk auf alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Autofahrer und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften beim Umgang mit Böllern und Signalwaffen legen. Die Polizei appelliert daher an die Vernunft aller Verkehrsteilnehmer schon vor der Silvesterfeier für eine sichere Rückfahrt zu sorgen.
In diesem Zusammenhang weisen die Beamten auch auf die oft unterschätzte Gefahr durch Restalkohol hin: »Schon ab 0,3 Promille kann der Führerschein entzogen werden, wenn im Zusammenhang mit einem Unfall Anzeichen von Fahruntauglichkeit vorliegen«. Die Polizei hofft, dass sich der positive Trend der vergangenen Jahre auch diesmal fortsetzt. Bei den Jahreswechselfeiern 2004 und 2005 war die Zahl der Beanstandungen jedes Mal zurückgegangen. So mussten die Beamten vor zwölf Monaten »nur« sieben Verkehrsverstöße ahnden. Bei drei Fahrzeugführern musste eine Blutprobe angeordnet werden. Gegen zwei alkoholisierte Autofahrer wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Neben einer Vielzahl von Verkehrskontrollen werden die Beamten auch auf Mitbürger achten, die allzu sorglos mit Böllern, Silvesterraketen oder Signalwaffen umgehen. Die Kreispolizeibehörde weist daraufhin, dass nur die vom Bundesamt für Materialprüfung (BAM) zugelassene Pyrotechnik benutzt werden darf.
Absolut unzulässig sind selbst gebastelte Böller, scharfe Munition und militärische Sprengkörper aller Art. Eltern sollten aufpassen, dass ihre Kinder keine Blindgänger einsammeln und mit diesen gegebenenfalls herumhantieren.
Durch den Umgang mit nicht gezündeten Böllern und Raketen ist es in der Vergangenheit wiederholt zu teilweise schwerwiegenden Verletzungen gekommen. Gas-, Schreckschuss- oder Signalwaffen dürfen nur auf dem eigenen Grundstück mitgeführt werden. Für das Führen dieser Waffen außerhalb des befriedeten Besitztums ist ein kleiner Waffenschein erforderlich.

Artikel vom 30.12.2006