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Eltern sind nicht für alles haftbar

Vergebliche Klage eines Gastwirts

Von Hubertus Hartmann
Paderborn (WV). Ein Besuch im China-Restaurant hatte für eine Familie aus Paderborn einen üblen Nachgeschmack. Ein umgestürzter Paravent verdarb ihr zunächst das Essen, eine Schadenersatzklage des Restaurantbetreibers anschließend die Laune.

Peter und Gudrun W. waren mit ihren vierjährigen Zwillingen schon häufiger zu Gast in dem Lokal. Weil langes Stillsitzen und Warten aufs Essen ja »langweilig« ist, liefen die Kinder mehrfach zur Theke, um Getränke zu bestellen. Bei der Rückkehr passierte das Unglück. Der Tisch, an dem die Familie saß, befindet sich direkt an der Garderobe. Diese ist durch einen hölzernen Paravent vom Gastraum getrennt. Offenbar stand das Klappgestell aber etwas wacklig auf den Füßen. Als eines der Kinder versehentlich dagegen stieß, fiel der Sichtschutz um und zerbrach in zwei Teile. Verletzt wurde niemand. Der Schreck war zunächst groß.
Aber, so meinte Peter W., für solche Fälle gebe es ja schließlich Versicherungen. Er werde seiner Haftpflicht die Angelegenheit melden, versprach der Vater. Womit sich der Restaurantchef auch zufrieden gab. Doch die Assekuranz lehnte die Kostenübernahme ab. Der China-Mann verklagte daraufhin den Vater auf 1150 Euro Schadenersatz. Er habe erstens seine Aufsichtspflicht verletzt und zweitens versprochen, sich um eine zufriedenstellende Schadensregulierung zu kümmern.
»Allein aus der Äußerung meines Mandanten, er werde den Schaden seiner Versicherung melden, lässt sich nun aber wirklich kein Schuldanerkenntnis ableiten«, entgegnete der Paderborner Rechtsanwalt Marcus Vockel. Die Richterin sah es genau so. Auch eine Verletzung seiner Aufsichtspflicht sei dem beklagten Vater nicht nachzuweisen.
Die Klage wurde abgewiesen. Der chinesische Gastronom bekommt für seinen zerstörten Paravent jetzt keinen Cent.
AG Paderborn, Az.: 54 C 246/06

Artikel vom 12.01.2007