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Fürsprache
zahlt sich aus

Nur Bewährungsstrafe

Herford (cl). Die Fürsprache seines Bewährungshelfers zahlte sich für den 34-jährigen Enrico B. (Name geändert) sehr positiv aus.

Richterin Claudia Schonscheck verhängte statt der beantragten Bewährungsstrafe von acht Monaten 900 Euro Geldstrafe (60 Tagessätze) und verzichtete vor allem auf das geforderte dreimonatige Fahrverbot auch für Mofas. Der Angeklagte tritt in wenigen Tagen eine neue Arbeitsstelle in Herford an und könnte diese mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichen.
In früheren Jahren ging es wilder zu im Leben von Enrico B., was durch ein Dutzend Vorstrafen belegt wird, die auch zu Haftaufenthalten führten. Seit August 2004 steht er wegen einer gefährlichen Körperverletzung unter Bewährung, hat sich aber an alle Auflagen gehalten und auch das festgesetzte Schmerzensgeld pünktlich abgestottert. Lebensgefährtin und Kind haben an der positiven Entwicklung ebenfalls ihren Anteil.
Enrico B. hatte schon in seiner Schulzeit geniale Fähigkeiten für alles, was mit Motoren und Technik zusammenhing. Er wurde aber schon dreimal vom Straßenverkehrsamt daran gehindert, eine legale Fahrerlaubnis zu erwerben, obwohl diese für seinen Beruf als Kfz-Mechaniker fast unentbehrlich ist. Die vielen Male, wo er beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt worden ist, haben sich natürlich auch negativ auf seinem Flensburger »Konto« niedergeschlagen.
Am 15. Juli war er mit einem Roller unterwegs, der noch nicht gedrosselt war, also führerscheinpflichtig. Auf der Eimter Straße fuhr er auf einen PKW auf und beging in Panik Unfallflucht. Dadurch lud er sich aber auch die alleinige Schuld an dem Unfall auf, über die man sonst durchaus hätte streiten können. Damit kommen noch einmal gut 500 Euro Reparaturkosten auf ihn zu, die das schmale Familienbudget zusätzlich belasten, zumal Enrico B. noch Altschulden bei der Stadt Herford abträgt.

Artikel vom 29.12.2006