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Kein Aufzug der Nationalen Offensive

Gericht bestätigt Verbot der Demonstration


Bad Oeynhausen (WB). An Heiligabend dürfen keine Rechtsextremen in Minden demonstrieren. Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden hat gestern in einem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beschlossen, dass die unter dem Thema »Gegen Repression und Polizeiwillkür« für den 24. Dezember verboten bleibt. Begründung: Der geplante Aufzug verstoße gegen das Feiertagsgesetz NRW. Wie in der Dienstagsausgabe berichtet, hatte Landrat Wilhelm Krömer die Kundgebung untersagen lassen.
Laut Feuertagsgesetz sind während der Hauptzeit des Gottesdienstes öffentliche Auf- und Umzüge, die nicht mit dem Gottesdienst zusammenhängen, verboten. Das Verbot betrifft laut Gericht die Zeit bis 11 Uhr und ab 16 Uhr am diesjährigen Heiligabend, weil dieser auf einen Sonntag fällt.
Aber auch in der Zeit von 11 bis 16 Uhr, so die juristische Erläuterung, fänden in Minden in verschiedenen Kirchen Gottesdienste statt, so dass ein Aufzug mit Fahnen, Transparenten, Megafonen durch die Innenstadt von Minden zwangsläufig die Fußwege der zahlreichen Kirchgänger kreuze, die sich in Andacht und Frieden auf das bevorstehende Weihnachtsfest vorbereiten und diese Gottesdienste besuchen wollten. Das gelte in gleicher Weise für die im Stadtgebiet am 24. Dezember geplanten zahlreichen Gegendemonstrationen, die »zum Erstaunen des Gerichts anscheinend bisher nicht verboten worden sind«.
Die Veranstaltung mit dem Motto »Gegen Repression und Polizeiwillkür« habe nicht einmal einen entfernten Bezug zum 24. Dezember oder dem Weihnachtsfest. Das Gericht vermutet: »Der Termin wurde ersichtlich mit Blick darauf ausgewählt, dass am 24. Dezember wegen des Weihnachtsfestes Polizeikräfte gewöhnlich nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.« Im Vordergrund der Terminwahl habe offensichtlich nicht das normale Ziel eines jeden Veranstalters gestanden, eine breite Öffentlichkeit auf sein Anliegen aufmerksam zu machen. Das könne an einem solchen Tag kaum erreicht werden
Dieser Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Artikel vom 22.12.2006