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19 Antworten rund um 19 Prozent

Was die Mehrwertsteuererhöhung den Lübbecker Bürgern zum Jahresbeginn beschert

Lübbecke (HoG/juk). Am 1. Januar steigt die Mehrwertsteuer auf 19 Prozent. Auch in Lübbecke wird deswegen vieles teurer, manches erst mit Verspätung. Wer jetzt noch sparen will, sollte beispielsweise den Kauf von Möbeln oder Computern vorziehen. Im Versandhandel solle die Bestellung so erfolgen, dass die Ware spätestens am 31. Dezember bei der Post landet.

1. Strom/Gas/Nahwärme: Die Stadtwerke Lübbecke GmbH gibt die Mehrwertsteuererhöhung an ihre Kunden weiter. Der Strompreis erhöht sich darüber hinaus auch vor Steuern (sh. LK vom 16. Dezember). Der jeweilige Anteil für den alten und den neuen Satz wird automatisch hochgerechnet. »Wer allerdings den tatsächlichen Verbrauch auch genau den jeweiligen Steuersätzen zugeordnet wissen möchte, kann seinen Zählerstand per 31. Dezember den Stadtwerken schriftlich, telefonisch oder auch im Internet mitteilen«, erklärt die kaufmännische Leiterin Kerstin Oncken.
2. Wasser: Für Leitungswasser gilt der verminderte Sieben-Prozent-Satz. Hier ändert sich nichts.
3. BVO: Für Tickets im Nahverkehr gelten die sieben Prozent Mehrwertsteuer. Es ändert sich also nichts, bestätigt die BVO in Bielefeld.
4. T-Com: Die Deutsche Telekom hat beschlossen, für ihre aktuell vermarkteten Tarife die Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht an ihre Kunden weiter zu geben. Durch eine entsprechende Absenkung des Nettopreises bleibt der Bruttopreis (Preis inklusive Mehrwertsteuer) sowohl im monatlichen Grundpreis als auch bei den Verbindungsentgelten unverändert. Anders allerdings bei bereits vertriebseingestellten Tarifen, also Tarifen, die zwar noch genutzt werden, die für Kunden aber nicht mehr neu angeboten werden, so Pressesprecherin Sabine Röttger. Hier werde die höhere Mehrwertsteuer ab dem 1. Januar in vollem Umfang weitergegeben.
5. Mieten: »Die Wohnraummiete ist nicht betroffen«, erklärt Robert Scheiper von der Bau- und Siedlungsgenossenschaft (GBSL). Auch für Gewerberaum gelte die Erhöhung nur dann, wenn ausdrücklich eine Mehrwertsteuer vereinbart worden sei. Bei Stellplätzen und Garagen komme es darauf an, ob diese zusammen mit der Wohnung gemietet seien. In diesem Falle werde keine Mehrwertsteuer erhoben. Anders dagegen, wenn der Stellplatz/die Garage separat gemietet werden.
6. Banken und Versicherungen: Kontoführungs- und Depotgebühren, aber auch Bankkredite sind mehrwertsteuerfrei. Die Versicherungssteuer steigt auf 19 Prozent.
7. Parkgebühren: In den beiden städtischen Parkhäusern und an Parkscheinautomaten ändert sich nichts. »Die Stadt nimmt die Steuererhöhung auf die eigene Kappe«, führt der Erste Beigeordnete Achim Wippermann dazu aus.
8. Abfallgebühren: Bei der Abfallbeseitigung handelt es nach Aussage von Achim Wippermann sich um eine hoheitliche Aufgabe der Stadt, die nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterliegt. Hier ändert sich also nichts.
9. Friedhofsgebühren: Eine städtische Dienstleitung, die mehrwertsteuerfrei ist.
10. Essen und Trinken: Für Lebensmittel gilt der ermäßigte Steuersatz. Für Getränke (außer Milch) und im Restaurant heißt es: 19 Prozent Steuern. Eine Ausnahme gibt es allerdings: »Getränke und Speisen, die in der Silvesternacht verzehrt werden, gilt noch der alte Satz von 16 Prozent. Erst wenn Restaurant oder Kneipe am Neujahrstag wieder öffnen, werden 19 Prozent fällig«, weiß Irina Peters-Schwiete, Vorsteherin beim Finanzamt Lübbecke. Werden Speisen außer Haus verkauft, gilt der ermäßigte Satz von sieben Prozent.
11. Theater: »Wir sind gemeinnützig tätig und daher steuerbefreit«, erklärt Barbara Ramroth-Bode vom Lübbecker Kulturring. Die Mehrwertsteuererhöhung spielt bei den Theaterkarten also keine Rolle.
12. Frei- und Hallenbad: Hier wird zwar Mehrwertsteuer fällig, die Preise in Lübbecke bleiben jedoch konstant.
13. Umtausch: In diesem Jahr gekaufte Ware sollte am besten bis zum 31. Dezember umgetauscht werden, raten viele Händler. Umtausch bedeutet Abschluss eines neuen Kaufvertrages, und der beinhaltet ab Januar 19 Prozent.
14. Gutscheine: Bei Geldgutscheinen werden beim Einlösen ab 1. Januar 19 Prozent verrechnet. Bei bestimmten Artikeln oder Dienstleistungen gilt der alte Satz.
15. Taxis und Mietwagen: Bei Fahrten im Stadtgebiet wird der ermäßigte Satz berechnet. Nur über 50 Kilometer fallen 19 Prozent an. Das Steuerplus wird aber nicht an die Fahrgäste weitergegeben. Für Fahrten mit dem Mietwagen oder Kurierfahrten werden ab Januar 19 Prozent fällig.
16. Lieferung erst 2007: Für 2006 bestellte, aber 2007 ausgelieferte Ware gilt die 19-Prozent-Regelung. Es sei denn, ein Händler kann den für 2006 vereinbarten Liefertermin nicht einhalten.
17. Handwerker: Nächstes Jahr wird es teurer - einschließlich der Materialkosten. »Die Erhöhung kommt komplett drauf«, so Thomas Brinkmann, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Wittekindsland. Alles, was vor der Steuererhöhung fertiggestellt wurde, kann aber noch nach altem Satz abgerechnet werden.
18. Immobilienerwerb: Neubauten werden teurer, der Kauf von Gebrauchtimmobilien bleibt steuerfrei. Auf die Maklergebühr allerdings wird Mehrwertsteuer fällig, und hier wirkt sich die Erhöhung auf 19 Prozent aus.
19. Steuerberater, Architekten, Anwälte: Abgerechnet wird bei »Leistungsende«. Ist das erst 2007, müssen 19 Prozent gezahlt werden.

Artikel vom 22.12.2006