20.12.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Öffentliche Bekanntmachung
Immissionsschutz
Staatliches Amt für Umwelt und Arbeitsschutz-OWL
Detmold, den 14. 12. 2006
Az.: 51.089/04/0106.1
Errichtung und Betrieb von 3 Windkraftanlagen in Beverungen, Gemarkung Jakobsberg
Herr
Steffen Franzmann
Im Märsh 8
33034 Brakel
beantragt mit Datum vom 14. 12. 2004 die Genehmigung gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windkraftanlagen. Das Grundstück, auf denen die Windkraftanlagen errichtet und entsprechend betrieben werden sollen, liegt in der ausgewiesenen Konzentrationszone der Stadt Beverungen, Gemarkung Jakobsberg Flur 2, 3, Flurstücke 20, 58, 95.
Die Windkraftanlagen sind der Ziff. 1.6 Spalte 2 des Anhangs zur 4. BImSchV zugeordnet, so dass nach § 2 Abs. 2 der 4. BImSchV ein sogenanntes vereinfachtes Verfahren durchzuführen war.
Das beantragte Vorhaben von drei Windkraftanlagen bildet mit den vorhandenen zwölf Windkraftanlagen eine Windfarm und ist der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 25. Juni 2005 i. d. aktuellen Fassung, unter Nr. 1.6.2 »Errichtung und Betrieb einer Windfarm mit Anlagen in einer Höhe von mehr als 50 Metern mit 6 bis weniger als 20 Windkraftanlagen« genannt und in Spalte 2 mit Buchstabe »A« (allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls) gekennzeichnet.
Da in diesem Fall eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgesehen ist, ist gemäß § 3c Abs. 1 Satz 1 UVPG, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzführen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und diese nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Nach Prüfung der Antragsunterlagen wurde entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht notwendig ist. Diese Entscheidung wird hiermit gem § 3aUVPG öffentlich bekannt gemacht.
Im Auftrag
gez. Gottschalk

Artikel vom 20.12.2006