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GEMEINDE HIDDENHAUSEN  - Der Bürgermeister -Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g
Inkrafttreten der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung eines Sondergebietes (großflächiger Einzelhandel) für den Bereich zwischen Bünder Straße - L 545 -, Alter Kamp und Obere Wiesenstraße im Gemeindeteil Sundern und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. Su 5 »Großflächiger Einzelhandel im Bereich zwischen Bünder Straße - L 545 -, Alter Kamp und Obere Wiesenstraße« im Parallelverfahren Nach Durchführung des Änderungsverfahrens nach § 2 Abs. 1 ff. i. V. m. § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. 9. 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. 6. 2005 (BGBl. I S. 1818), hat der Rat der Gemeinde Hiddenhausen am 30. 3. 2006 die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht dazu sowie im Parallelverfahren den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. Su 5 »Großflächiger Einzelhandel im Bereich zwischen Bünder Straße - L 545 -, Alter Kamp und Obere Wiesenstraße« nach § 10 BauGB als Satzung und die Begründung mit Umweltbericht dazu beschlossen.
Durch die 20. Änderung wird die Darstellung des Flächennutzungsplanes für den in dem nachstehenden Übersichtsplan mit einer unterbrochenen schwarzen Linie gekennzeichneten Bereich im Gemeindeteil Sundern von »Wohnbaufläche« in »Sondergebiet« mit der Zweckbestimmung »großflächiger Einzelhandel« geändert.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. Su 5 ist ebenfalls in dem nachstehenden Übersichtsplan durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet:
Mit Bericht vom 2. 5. 2006 wurde die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. Su 5 der Bezirksregierung in Detmold zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung Detmold hat die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 28.06.2006, Az.: 35.21.10-304/H.22, genehmigt.
Diese Flächennutzungsplanänderung einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie der vorgenannte Bebauungsplan einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB liegen im Rathaus der Gemeinde Hiddenhausen, Amt für Gemeindeentwicklung, Rathausstr. 1, 32120 Hiddenhausen, während der Dienststunden für jeden zur Einsicht aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Hinweise:
I.Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB:
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach §§ 39 bis 42 BauGB für durch den vorgenannten Bebauungsplan eintretende Vermögensnachteile sowie für das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
II.  Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird hingewiesen:
Unbeachtlich werden
    1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
    2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
    3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Hiddenhausen, Amt für Gemeindeentwicklung, Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen, schriftlich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
III. Gemäß § 7 Abs. 6 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung wird hingewiesen:
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW beim Zustandekommen der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. Su 5 kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
   a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
   b) die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. Su 5 sind nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
   c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
   d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Hiddenhausen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Bekanntmachungsanordnung:
Die Erteilung der Genehmigung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Bezirksregierung Detmold sowie der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. Su 5 durch den Rat der Gemeinde Hiddenhausen, Ort und Zeit der Auslegung sowie die aufgrund des BauGB und der GO NRW erforderlichen Hinweise werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam und der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. Su 5 rechtsverbindlich.
Hiddenhausen, den 14. 12. 2006
Veröffentlicht am: 22. 12. 2006
gez.(Rolfsmeyer)

Artikel vom 22.12.2006