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»Eilurteil«:
Weg öffnen

Einspruch abgelehnt


Marienfeld (jaf). Überschwängliche Freude? Fehlanzeige. Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide reagierte am Freitag ganz nüchtern auf das Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichts Minden, in dem der Einspruch des Eigentümers Alfons Westmeyer zunächst ablehnt wurde. Die Richter sprachen sich per Eilverfahren für die Öffnung des Golfplatz-Weges aus. Damit wurde das Urteil zu Gunsten der Stadt gefällt.
»Wir müssen jetzt erst einmal die erste Instanz abwarten«, behielt das Stadtoberhaupt einen kühlen Kopf. Nach diesem dreimonatigen Eilverfahren hätte die Stadt die Möglichkeit, den Weg sofort zu öffnen. Allerdings wird erst einmal eine 14-tägige Frist abgewartet, in der der Eigentümer Westmeyer noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen kann.
Im Eilverfahren wurde zu Gunsten der Allgemeinheit und gegen den Eigentümer entschieden. Dennoch räumte das Verwaltungsgericht Minden ein, dass die Interessenabwägung in diesem Fall sehr schwierig sei. Demnach könne die Prüfung im Hauptverfahren auch zu einem ganz anderen Urteil führen. Auch die von der Stadt angeregte Kompromisslösung, den Weg ab den Nachstunden zu sperren, könne zum Tragen kommen.

Parteien bereiten
sich auf Sitzung vor
Harsewinkel (WB). Zur Vorbereitung auf die Ratssitzung trifft sich die CDU-Fraktion am kommenden Montag, 18. Dezember, um 19.30 Uhr im »Hotel Klosterpforte«. Es wird über den Bedarf an Ganztagsschulen, eine Planstelle für die aufsuchende Cliquenarbeit und über die Vergabe der Marienfelder Entlastungsstraße als PPP-Modell diskutiert. Die letzte Fraktionssitzung der SPD in diesem Jahr findet ebenfalls Montag, 18. Dezember, statt. Beginn ist um 20 Uhr im Gebäude der Alten Post. Auf der Tagesordnung steht die Vorbereitung der Ratssitzung. Darüber hinaus geht es um die Terminplanung 2007.

Artikel vom 16.12.2006