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»Gegen Gaststätte
habe ich nichts«

Pastor kritisiert Vermarktung des Sakralen

Altenbeken (WV/pic). Der einstige Altenbekener Pfarrer Hubertus Wiedeking hat im Streit um die Nutzung des ehemaligen Klosters St. Andreas erneut eine Vermarktung sakraler Gegenstände als geschmacklos bewertet. Gleichzeitig bekräftigt der langjährige Pastor allerdings auch, dass er keine Kritik an einer gastronomischen Nutzung des Hauses geübt habe. In diesem Punkt fühlt sich Wiedeking missverstanden. Der heute in Blomberg lebende Seelsorger wünscht den Wirtsleuten ausdrücklich wirtschaftlichen Erfolg.

Pastor Wiedeking ermahnt jedoch die Betreiber, auf eine irreführende Bezeichnung zu verzichten: »Sie sollten das Haus nicht Kloster, sondern wahrheitsgetreu ehemaliges Kloster oder ehemaliges Klostergebäude nennen«. Gegen eine Gaststätte im ehemaligen Kloster erhebt Pastor Wiedeking keine Einwände, selbst wenn der Kapellenraum aus praktischen Nutzungsgründen in den gastronomischen Betrieb einbezogen werde.
Seine Kritik richtet sich ausschließlich an der Vermarktung des Sakralen einschließlich der sakralen Gegenstände wie Ikonenwand, Königspforte, »himmlisches Heiraten« im ehemaligen Raum des Allerheiligsten und gegen eine »irreführende Klosterbezeichnung«. Dies sei geschmacklos. In Bayern gebe es in manchen Gaststätten einen »Herrgottswinkel« aus Glaubenstradition, ohne dass der Wirt etwa mit »Leute trinkt bei mir himmlisches Bier im Angesichts des Kreuzes« Reklame mache. Hubertus Wiedeking (72) weiter: »Oder ich wage für katholisches Bewusstsein einen anderen rein gedanklichen Vergleich: Ein Kirchenwirt in einer ehemaligen katholischen Kirche preist lauthals seine Mixgetränke als Spezialitäten aus dem Tabernakel als Minibar an. Das nenne ich zumindest geschmacklos, wenn nicht schlimmer. Wenn selbiger Wirt hinter den Kulissen den Tabernakel stillschweigend aus praktischen oder welchen Gründen auch immer als Abstellort seiner Getränke nutzt, dann ist das seine Sensibilität oder auch Unsensibilität. Solch ein Fall wird hoffentlich nicht eintreten, weil eine Glaubensgemeinde bei Aufgabe ihrer Kirche die sakralen Geräte einschließlich Tabernakel nicht dem Käufer überlassen würde«.
Dass das Standesamt Altenbeken den ehemals klösterlichen Ort so spontan als Trauungsort anbiete, sei sicherlich nur mit der sakralen Aura zu erklären, die sich noch mit dem Gebäude oder Trauungszimmer verbinde und in die man hineinschlüpfen möchte. Wiedeking: »Warum sonst ist dieses Angebot keiner anderen Gaststätte in Altenbeken jemals gemacht worden?. Dabei bin ich sicher, dass auch andere Gaststätten in Altenbeken in gleicher gastronomischer Qualität eine Hochzeitsfeier ausrichten könnten und ausgerichtet haben. Wäre ich Gastwirt, würde ich solch eine Bevorzugung einer einzigen Gaststätte durch die Gemeinde nicht hinnehmen. Auch als Gemeindebürger würde ich das für unvertretbar halten. Gleiches Recht für alle«.
Die Vermarktung des Sakralen als Umsatzmittel sei geschmacklos (»wenn nicht blasphemisch«), weil es religiöse Gefühle verletz.

Artikel vom 18.12.2006