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Wehrhafter Juwelier lässt Pistole zu Hause

Bei zwei Raubüberfällen griff er zur Waffe

Paderborn (hh). Zweimal schon ist ein Paderborner Juwelier überfallen worden, zweimal griff er zur Waffe und verteidigte sich. Seine Zivilcourage brachte dem Geschäftsmann allerdings viel Ärger ein.

Kunden hatten Angst, das Geschäft zu betreten und blieben weg. Zudem ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen den 50-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Sie stellte das Strafverfahren zwar ein. Trotzdem wollte ihm die Kreispolizeibehörde die Waffenbesitzkarte entziehen. Denn nach dem Gesetz darf nur eine Waffe tragen, wer dazu charakterlich auch geeignet ist.
Erstmals war der Schmuckhändler vor elf Jahren überfallen worden. Er schoss einem der beiden Täter ins Bein. Im Mai vergangenen Jahres bedrohte ihn erneut ein Kunde mit einer Schusswaffe. Als der Juwelier laut um Hilfe rief, schlug ihm der Räuber einen Zahn aus und flüchtete. Der Überfallene nahm jedoch die Verfolgung auf und feuerte in der Marienstraße aus seiner scharfen Pistole einen Warnschuss ab. Verletzt wurde niemand. Der Räuber wurde später gefasst und im Dezember 2005 vom Paderborner Landgericht zu drei Jahren Haft verurteilt.
Wegen seiner Wehrhaftigkeit war der Kaufmann vielfach kritisiert worden. Der Streit mit den Behörden ist nach Angaben seines Rechtsanwalts Dr. Rudolf Wansleben jedoch beigelegt. Sein Mandant habe verpflichtend erklärt, keine Waffe mehr im Geschäft zu lagern. Die Polizei habe daraufhin eingelenkt und ihm die Erlaubnis zum Waffenbesitz belassen. Wansleben: »Jetzt müssen auch die Kunden keine Angst mehr haben, das Geschäft zu betreten«.

Artikel vom 18.12.2006