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Aktuelles Stichwort


Gemeindeordnung

Bei den Landtagswahlen 2009 sollen Bürgermeister und Landräte in Nordrhein-Westfalen für sechs Jahre gewählt werden. Damit werden die Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte von den Wahlen der Räte entkoppelt, die wie bisher für fünf Jahre gewählt werden. Darauf haben sich FDP und CDU geeinigt.
Eine weitere geplante Änderung der Gemeindeordnung betrifft die kommunalen Eigenbetriebe. Das Recht der Kommunen zur Gründung eigener Gesellschaften soll entfallen. Danach sollen nur noch Eigenbetriebe Bestandsschutz genießen, für deren Existenz »dringende Zwecke« vorliegen oder deren Aufgaben nicht durch Private zu erfüllen sind.
Das von CDU und FDP initiierte Reformpaket soll zu Beginn kommenden Jahres in den Landtag eingebracht und im Sommer verabschiedet werden.

Artikel vom 14.12.2006