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Mit Gaspistole Geld erpresst

Drogensüchtiger beging Überfälle

Von Inga Beißwänger
Paderborn (WV). Zu vier Jahren und neun Monaten Haft wegen schwerer räuberischer Erpressung in zwei Fällen sowie Diebstahls verurteilte das Landgericht Paderborn gestern einen 28-Jährigen aus Altenbeken.

Die erste Tat beging der Drogenabhängige Anfang September dieses Jahres, als er zur Finanzierung seiner Sucht maskiert und mit vorgehaltener Gaspistole eine Tankstelle in Altenbeken überfiel. Da die Beute in Höhe von etwa 800 Euro in nur wenigen Tagen aufgebraucht war, ließ sich Peter W. (Name geändert) nur sechs Tage später zur zweiten schweren räuberischen Erpressung hinreißen: Am späten Nachmittag des 11. September betrat der gebürtige Kasache ein Paderborner Bekleidungsgeschäft, nachdem er sich versichert hatte, dass sich keine Kunden in dem Laden befanden. Er forderte von der Verkäuferin mit seiner Waffe die Herausgabe des Kasseninhalts von rund 1400 Euro. Nachdem der 28-Jährige geflüchtet war, wandte sich die Geschädigte an einen Passanten, der die Verfolgung aufnahm, das Autokennzeichen von Peter W. notierte und der Polizei meldete.
Die dritte ihm vorgeworfene Tat, den Diebstahl, beging Peter W. eine gute Woche später wieder in Paderborn: Er entriss auf dem Maspernplatz einer Frau, die gerade in ihr Auto eingestiegen war, die Handtasche. Auf der Flucht mit seinem Auto wurde der jetzt Verurteilte von der Polizei gestellt.
Die Staatsanwaltschaft hatte für die drei Taten eine Gesamtstrafe von fünf Jahren und drei Monaten gefordert. Als strafmildernd auf das jetzt ergangene Urteil von vier Jahren und neun Monaten wurde die schwere Drogensucht des Verurteilten anerkannt, die auch von einem Sachverständigen festgestellt worden war: Seit seinem 18. Lebensjahr konsumierte Peter W., der mit 16 Jahren aus Kasachstan nach Deutschland übergesiedelt war, regelmäßig Heroin und Kokain. Nach einer Therapie, die der Verurteilte im Jahr 2000 abschloss, war er fünf Jahre lang abstinent, bevor er vergangenes Jahr nach dem Unfalltod eines Freundes und aufgrund familiärer Probleme wieder zu den Drogen griff.
Zu der geringeren Strafe trug außerdem bei, dass sich Peter W. geständig, therapiewillig und reuig zeigte: Bei den Geschädigten, die er räuberisch erpresst hatte und die als Zeugen gehört wurden, ließ er sich über seinen Verteidiger entschuldigen. Der Vorsitzende Richter Bernd Emminghaus ordnete die Unterbringung des Drogensüchtigen in einer Therapieanstalt an.

Artikel vom 13.12.2006