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Ladenöffnungszeiten
sind jetzt neu geregelt

IHK informiert über wichtigste Änderungen


Bünde (BZ). Mit Inkrafttreten des neuen Ladenöffnungsgesetzes am 21. November 2006 sind erhebliche Änderungen auf den Einzelhandel zugekommen, betont die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK). So habe es unter anderem Änderungen für den Verkauf von Blumen, Zeitschriften und Backwaren zur Weihnachtszeit gegeben. Während nach altem Recht der Verkauf von derartigen Artikeln am 2. Weihnachtstag nicht zulässig war, dürfen nunmehr für die Dauer von fünf Stunden die Ladenlokale geöffnet werden. Der Verkauf am 1. Weihnachtstag ist nicht mehr zugelassen. Ebenso betrifft die Gesetzesänderung die Oster- und Pfingstfeiertage. Auch hier ist eine Öffnung nicht mehr am Sonntag, sondern neuerdings am Oster- und Pfingstmontag erlaubt. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Neue Öffnungszeiten: werktags von 0 bis 24 Uhr (bisher 6 bis 20 Uhr).
Kioske an Sonn- und Feiertagen für den Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften: fünf Stunden (bisher von 11 bis 13 Uhr)
Verkauf von Back- und Konditorwaren: fünf Stunden an Sonn- und Feiertagen (bisher drei Stunden)
Verkauf selbst erzeugter landwirtschaftlicher Produkte an Sonn- und Feiertagen: fünf Stunden (bislang je zwei Stunden)
Je fünf Stunden Öffnungszeit am 2. Weihnachtstag, Oster- und Pfingstmontag (bislang kein Verkauf außer Zeitungen).
Sonntagsverkauf am 24. Dezember: 10 bis 14 Uhr.
Die Öffnungszeiten über die Dauer von fünf Stunden an Sonn- und Feiertagen kann der Geschäftsinhaber selbst festlegen. Jedoch sind dann an der Verkaufsstelle die Öffnungszeiten gut sichtbar anzubringen. Fragen in diesem Zusammenhang können Interessenten richten an: IHK, Tel. 0521/554229 (Friedhelm Roebers).

Artikel vom 14.12.2006