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»Golfplatz-Weg« vor Gericht


Im Juni sperrte Alfons Westmeyer die Durchfahrt über den Golfplatz. Hintergrund: Sein Sohn wurde auf dem Golfplatz krankenhausreif geprügelt. Von der Sperrung erhoffte sich Westmeyer eine Eindämmung der Gewalt und des Vandalismus'. Die Politiker hingegen wollten dies nicht hinnehmen. Im August forderten sie die Öffnung und ein hartes Durchgreifen. Nach einer Anhörung des Eigentümers sollte ein Verwaltungsakt erlassen werden. Im September legte Alfons Westmeyer Widerspruch ein. Außerdem wurde durch seinen Anwalt beim Verwaltungsgericht Minden ein Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Wegeöffnung gestellt.
Bürgermeisterin und Politiker warteten die Entscheidung des Gerichts ab. Diese folgte als Eilurteil im Dezember: Der Einspruch Westmeyers wurde abgelehnt. Der Eigentümer legte gegen das Urteil Einspruch ein. Jetzt wartet man wieder - auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster.

Artikel vom 30.12.2006