Bonn (dpa). Wegen der Beleidigung von Richtern in sieben Fällen muss ein 68-jähriger Bonner Ratsherr 18 000 Euro Geldstrafe zahlen. Schon im September 2005 war der ehemalige Oberbürgermeister-Kandidat der Unabhängigen Wählergemeinschaft in drei Fällen zu 13 800 Euro verurteilt worden. Der Kommunalpolitiker hatte Bonner Richtern mehrfach Rechtsbeugung, Willkür und »Verfassungshochverrat im Amt« vorgeworfen.