Delbrück (sis). Nicht jedes Osterfeuer ist auch ein Brauchtumsfeuer. Deshalb wird die Stadt Delbrück nähere Einzelheiten zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern in einer ordnungsbehördlichen Verordnung neu aufnehmen. Die Veränderung der Verordnung enthält etwa die Anzeigepflicht eine Woche vor dem Abbrennen.