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Öffentliche Bekanntmachung
Staatliches Amt für Umwelt und
Arbeitsschutz OWL
Willi-Hoffmann-Straße 33A
32756 Detmold
Az.:

51.0128/06/0806B1

11. 12. 06
Immissionsschutz
Genehmigungsverfahren nach §§ 16/10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG).
Wesentliche Änderung einer Anlage zur biologischen Behandlung von nicht besonders überwachungsbedürftigen Abfällen, auf die die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Anwendung finden, mit einer Durchsatzleistung von 50 Tonnen Abfällen oder mehr je Tag (Biogasanlage) in 33397 Rietberg, Batenhorster Str. 42, Gemarkung Bokel, Flur 9, Flurstück 1.
Die Firma Hansmeier Biogas GmbH, 33397 Rietberg, Batenhorster Str. 42, beantragt die Genehmigung gemäß § 16/10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die wesentliche Änderung und den geänderten Betrieb einer vorhandenen Biogasanlage auf dem Grundstück in 33397 Rietberg, Batenhorster Str. 42, Gemarkung Bokel, Flur 9, Flurstück 1.
Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Änderung der Biogasanlage durch:
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die Errichtung eines Lagerbehälters aus Stahl mit einem Fassungsvermögen von 40 m3 für Reinglycerin
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die Errichtung von 2 Behältern aus Stahl mit einem Fassungsvermögen von je 15 m3 mit Zerkleinerungseinheit für die thermische und mechanische Behandlung von Gärsubstraten im Vollstromverfahren
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die Änderung der Betriebsweise vorhandener Behälter zu Fermentern und Nachgärbehältern
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die Errichtung von 4 Behältern aus Beton mit einem Fassungsvermögen von je 3 633 m3 für die Lagerung von Gärprodukten
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die Erweiterung des Kataloges der zur Erzeugung von Biogas und zur Herstellung von Düngemitteln zugelassenen Einsatzstoffe
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die Leistungserhöhung der Gaserzeugung von bisher 32,12 t/d auf 98 t/d
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die Leistungserhöhung der Gasverstromung von 1 360 kW auf 3 700 kW durch die Errichtung von 3 weiteren Verbrennungsmotoren
â
den Betrieb der Anlage nach Ausführung der Änderungen mit den genehmigten Leistungen
Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um die Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage im Sinne von § 4 des BImSchG. Die Anlage ist im Anhang zu § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) mit der jetzt geplanten Leistungserhöhung auf 98 t/d unter der Nr. 8.6 b) in Spalte 1 als Anlage genannt, für die ein öffentliches Genehmigungsverfahren durchzuführen ist. Gemäß § 10 Abs. 3 des BImSchG i. V. m. §§ 8 ff. der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) wird das Vorhaben hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Weitere Angaben zu dem Vorhaben können dem ausgelegten Antrag und den zugehörigen Antragsunterlagen entnommen werden.
Der Antrag mit den dazugehörigen Antragsunterlagen liegt in der Zeit vom18. 12. 06 bis einschließlich 17. 1. 07 beim Staatlichen Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL, Dienststelle Bielefeld, Kammerratsheide 66, 33609 Bielefeld, 4. Etage, Zimmer 411 und bei der Stadt Rietberg, Abteilung 63 - Bauaufsicht -, Bolzenmarkt 4-6, 33397 Rietberg, Zimmer 3 aus. Er kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden.
Dienststunden des Staatlichen Amtes für Umwelt und Arbeitsschutz OWL
- montags und dienstags
- mittwochs bis freitags
- sowie nach Vereinbarung
von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Dienststunden der Stadt Rietberg
- montags bis mittwochs
- donnerstags
- freitags
- sowie nach Vereinbarung
von 8.30-16.00 Uhr
von 8.30-18.00 Uhr
von 8.30-12.00 Uhr

Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Auslegungsfrist und bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschließlich 31. 1. 07) schriftlich beim Staatlichen Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL, 32756 Detmold, Willi-Hoffmann-Straße 33A, oder bei der Stadt Rietberg, Postfach 2364, 33381 Rietberg erhoben werden. Maßgebend für fristgerechte Einwendungen ist der Eingang der Einwendung bis zum Ablauf der Frist beim Staatlichen Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL oder bei der Stadt Rieberg. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 des BimSchG).
Name und Anschrift der Einwender sind auf den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungesschreiben werden an die Antragstellerin zur Stellungnahme weitergegeben. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind.
Für den Fall, dass Einwendungen erhoben werden, wird hiermit der Termin zur mündlichen Erörterung der erhobenen Einwendungen durch die Genehmigungsbehörde auf den
21. 2. 07 ab 10.00 Uhr
anberaumt. Er wird im Ratssaal der Stadt Rietberg, Klosterstr. 11-13, 33397 Rietberg, durchgeführt. Bei Bedarf wird die Erörterung jeweils am darauffolgenden behördlichen Arbeitstag zu gleicher Zeit an gleicher Stelle ab 9.00 Uhr fortgesetzt. Der Erörterungstermin ist gemäß § 18 Abs. 1 der9. BImSchV öffentlich. Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Bei Platzmangel haben Behördenvertreter, die Antragstellerin und Personen, die fristgerecht Einwendungen vorgebacht haben, sowie deren rechtsgeschäftliche Vertreter und Beistände Vorrang der Teilnahme.
Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden in diesem Termin ohne Rücksicht auf das Ausbeiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert (§ 10 Abs. 4 Nr. 3 des BImSchG. Eine besondere Einladung zu diesem Termin erfolgt nicht mehr.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann (§ 10 Abs. 4 Nr. 4 des BImSchG).
Im Auftrag
gez. Niehage

Artikel vom 11.12.2006