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Hinweis
zu einer Satzungsänderung des Wasserverbandes Boker HeideIn der gemeinsamen Vorstand- und Ausschusssitzung des Wasser- und Bodenverbandes Boker Heide am 16.11.2006 wurde eine Satzungsänderung mit dem Inhalt beschlossen, den § 15 der Satzung abzuändern. In § 15 Abs. 1 Ziff. 3 - Verträge mit einem Wert des Gegenstandes von mehr als 5.000,00 DM - wird der Betrag auf 10.000,00 erhöht. Diese Neuregelung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt für den Kreis Paderborn in Kraft. Die Bekanntmachung ist im Amtsblatt des Kreises Paderborn Nr. 52 vom 29. November 2006 unter der lfd. Nr. 203/2006, S. 9 erfolgt.
Paderborn, den 30.11.2006
Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
Im Auftrag
gez. Kasmann

Artikel vom 07.12.2006