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»Flexi« von Schulkonferenz beschlossen

Schulrätin des Kreises nimmt Stellung zu Anmeldezahlen an Rudolf-Bracht-Grundschule

Rietberg-Mastholte (mobl). Eineinhalb Jahre ist es her, seit die so genannten »Flexi-Klassen« an der Rudolf-Bracht-Grundschule die Gemüter erhitzten. Nun keimt wieder eine Diskussion auf.

Anlass ist eine Stellungnahme des Rietberger Schulamtsleiters Hermann Lütkebohle auf der Schulausschusssitzung am vorletzten Dienstag. Lütkebohle berichtete dort von den Anmeldezahlen für das kommende Schuljahr. Demnach haben 59 Eltern ihre Kinder an der Rudolf-Bracht-Grundschule angemeldet, wohingegen 13 Kinder, die in Mastholte wohnen, an der Grundschule Bokel angemeldet wurden. »Die Eltern der Mastholter Kinder, die in Bokel angemeldet wurden, haben das damit begründet, dass sie das System der flexiblen Schuleingangsphase in Mastholte nicht gut heißen«, hatte Lütkebohle in der Ausschusssitzung erläutert.
Die Berichterstattung über die Ausschusssitzung nimmt nun die Schulrätin des Kreises Gütersloh, Christel Dahlhoff-Hilbert, zum Anlass, noch einmal Stellung zu nehmen. »Die Darstellung, dass in Mastholte der Schulträger an dem pädagogischen Konzept einer Schule mitwirkt, ist irreführend. Auch wurde die ÝFlexÜ nicht von der Schulleiterin und dem Kollegium eingeführt, sondern die Schulkonferenz hat darüber entschieden. Die Schulkonferenz der Rudolf-Bracht-Schule ist das Gremium, das über die Organisation des Unterrichts in Klasse eins und zwei entscheidet. Das bedeutet, dass die Eltern, deren Kinder die Schule besuchen, das entscheidende Wort sprechen«, so die Schulrätin. Zudem trete der Beschluss der Landesregierung, dass Eltern künftig die Grundschule frei wählen können, erst zu Beginn des übernächsten Schuljahres in Kraft. Allerdings könnten heute Eltern schon zwischen einer konfessionellen Schule wie der Rudolf-Bracht-Schule und einer Gemeinschaftsgrundschule wie in Bokel oder Rietberg entscheiden. Allerdings werde diese Wahlmöglichkeit eingeschränkt durch das Raumangebot der Schulen. »Eine Schule kann nicht durch Anmeldungen gezwungen werden, beliebig viele Klassen zu bilden. Eine Stadt kann durch das Wahlverhalten der Eltern nicht verpflichtet werden, eine Schule auszubauen, wenn in einer anderen Schule Räume leer stehen«, so Christel Dahlhoff-Hilbert. Das Kollegium der Rudolf-Bracht-Schule und die Elternvertretung verzichteten darauf, selbst auf die Presseveröffnetlichungen zu reagieren.

Artikel vom 02.12.2006