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Verhaltenstipps bei einer plötzlichen Betriebsprüfung

Sozietät organisiert Info-Abend über Steuerfahndung

Bad Oeynhausen (WB). Die Steuerberater- und Wirtschaftsprüfersozietät »Zahlmann und Partner« aus Bad Oeynhausen / Löhne informierte am Donnerstagabend im Veranstaltungszentrum Rehme über die neuen Möglichkeiten der Betriebsprüfer des Finanzamtes.
Darüber hinaus klärten sie die etwa 200 Zuhörer über Verhaltensweisen auf, wenn unerwartet die Steuerfahndung vor der Tür steht. Zunächst gab Volker Nolting, Mitinhaber der Sozietät, einen Einblick in die so genannte digitale Betriebsprüfung. Sie verschafft dem Finanzamt die Möglichkeit, das EDV-System eines Betriebes einzusehen und Daten zu verarbeiten. Auf die Frage, ob es sich hierbei um einen Fluch oder eine Chance für die Betriebe handelt, rieten die Experten den Zuhörern, die Betriebsprüfungsmethoden als Chance zu begreifen und sich entsprechend rechtzeitig darauf einzustellen.
»Analysieren Sie Ihren Betrieb und betrachten Sie die digitale Betriebsprüfung als steuerliches Risikomanagement«, sagte Nolting. »Wir können an der Gesetzeslage nichts ändern. Wir können aber einen hohen Nutzen für die Betriebe daraus ziehen, wenn Datenströme analysiert und Arbeitsabläufe optimiert werden.
Für den Fall, dass die Finanzverwaltung unerwartet vor der Tür steht, gaben die Rechtsanwälte und Steuerstrafrechtsexperten Peter Windmann und Marco Wilmsmeier aus Herford aufschluss- und kenntnissreiche Antworten.
In dem Vortrag berichteten die erfahrenen Strafrechtler über die Verdachtsmomente, die die Steuerfahndung tätig werden lässt. Neben anonymen Anzeigen sind es häufig Feststellungen des Betriebsprüfers oder des Beamten im Finanzamt, die zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens führen.
In diesem Zusammenhang sei es wichtig, dass man wisse, wie die Finanzverwaltung vorgeht. Zunächst wird durch den so genannten Überfall das Überraschungsmoment ausgenutzt. Es geht darum, möglichst viele Informationen in den ersten Augenblicken zu sammeln, bevor der Beschuldigte sich mit seinen Beratern abstimmen kann. Dabei sei es wichtig, die Möglichkeiten des Aussageverweigerungsrechts zu kennen.
»Man sollte grundsätzlich auf solche Situationen vorbereitet sein«, riet Windmann. Prävention und praktische Verhaltensregeln wurden von Wilmsmeier und Windmann eingehend dargestellt.
In der anschließenden Diskussionsrunde bestand noch reichlich Gelegenheit zur Beantwortung von weiteren Fragen und zum regen Meinungsaustausch.

Artikel vom 02.12.2006