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Tod im Edersee
bei Kanufahrt

Zwei Bootsverleiher verurteilt

Von Manfred Schraven
Paderborn (WV). Für den Paderborner Rechtsanwalt Christian Waltemate handelt es sich bei den beiden Bootsverleihern im Albert-Schweitzer-Lager am Edersee schlicht und einfach um »Seelenverkäufer«. Eins ihrer Boote war am 7. August 2005 gekentert. Ein 17-jähriger Jugendlicher aus Paderborn ertrank. Für die Justiz war es fahrlässige Tötung.

Mit schweren Vorwürfen unterstützte der Paderborner Anwalt - er vertrat den Vater des Opfers als Nebenkläger - vor dem Binnenschifffahrtsgericht in Minden die Vorwürfe des Staatsanwalts gegen die beiden Bootsverleiher. Es seien keine Schwimmwesten ausgegeben worden, es habe keine Aufsicht gegeben und zudem hätten die Boote zu wenig Auftrieb gehabt, um beim Kentern ein Sinken zu verhindern. Außerdem, so erkannte das Gericht, war das Vermieten von Booten entgegen der Vorschriften der Sportbootvermietungsverordnung nicht beim zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt in Hann Münden angemeldet gewesen. Das Gericht verurteilte die beiden Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) zu Geldstrafen. Sie hätten ihre Sorgfaltspflicht verletzt.
Zum tragischen Tod des jungen Paderborners kam es im Rahmen eines Ferienlagers der Jugendgruppe »Regenbogen« aus Paderborn im Albert-Schweitzer-Ferienzentrum in Vöhl am Edersee. Der Leiter der Ferienfreizeit hatte mit einigen Jugendlichen ein Kanu gemietet. Zu dritt waren sie auf den See gerudert. In einer Entfernung von rund 15 Metern zum Ufer kenterte das Boot aus ungeklärter Ursache. Zunächst konnten sich alle am kieloben schwimmenden Boot festhalten. Als man es schaffte, das Boot zu drehen, lief es voll Wasser und sank. Zwei Jugendliche konnten sich schwimmend retten, der dritte ertrank. Seine Leiche konnte erst nach Stunden durch Rettungstaucher in fünf Metern Tiefe gefunden werden.
Schwere Vorwürfe mussten sich die Angeklagten von den Sachverständigen anhören. Das Boot sei in keiner Weise fahrtauglich gewesen. Die Verteidigung hatte vergeblich versucht, Schuld auf die Jugendbetreuer abzuwälzen.

Artikel vom 01.12.2006