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Geschenk vom Staat

Schneller in die eigenen vier Wände

Junge Bausparer haben gut lachen. Sie können in den meisten Fällen mit einem Staatsbonus rechnen. Foto: LBS
Mit der ArbeitnehmerSparzulage unterstützt der Staat vor allem jüngere Sparer, denn das Einkommen darf bestimmte Höchstgrenzen nicht übersteigen. »Eigenes Sparen plus die Zulage« - so kommt bereits in wenigen Jahren ein ansehnlicher Grundstock für die eigenen vier Wände zusammen.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten Bausparer direkt vom Finanzamt. Sie beträgt neun Prozent des jährlich auf das Bausparkonto eingezahlten Betrages. Gefördert werden jedoch höchstens 470 Euro je Sparer. Pro Person bedeutet das 43 Euro Zulage jedes Jahr. Entscheidend ist: Das Geld muss vom Arbeitgeber direkt auf das Bausparkonto eingezahlt werden.
Die Arbeitnehmersparzulage gibt es auf tarifvertraglich vereinbarte vermögenswirksame Leistungen (vL) des Arbeitgebers. Damit helfen Unternehmen ihren Mitarbeitern beim Sparen - zusätzlich zum Gehalt und oftmals mit dem förderfähigen Höchstbetrag von 470 Euro pro Jahr. Vermögenswirksam sparen können alle, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, egal ob Voll- oder Teilzeit, auch Auszubildende unter 18 Jahren. Wer keine vermögenswirksamen Leistungen erhält, kann ebenfalls in den Genuss der Zulage kommen, indem er sich Teile seines Gehaltes nicht bar auszahlen lässt, sondern längerfristig anlegt. Der Sparer kann beim Arbeitgeber einen Antrag stellen, einen bestimmten Betrag direkt auf den Bausparvertrag zu überweisen. Darauf hat nach dem Vermögensbildungsgesetz jeder Arbeitnehmer Anspruch.
Um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten, darf das zu versteuernde Jahreseinkommen 17 900 Euro beziehungsweise 35 800 Euro (bei Ehepaaren) nicht übersteigen. Brutto dürfen Sparer sogar mehr verdienen. Darauf weist die LBS hin. Das Finanzamt ziehe noch bestimmte Freibeträge ab.

Artikel vom 09.12.2006