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Ab dem 1. Januar
gibt es Elterngeld

Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden ist zulässig

Von Martin Schrahe
Ab dem 1. Januar 2007 können Eltern, die sich vorrangig selbst der Betreuung ihres Kindes widmen wollen und nicht voll erwerbstätig sein können, in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes Elterngeld erhalten. Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden in der Woche ist hierbei zulässig.

Das Elterngeld beträgt im Regelfall 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens jedoch 300 Euro und höchstens 1800 Euro für die ersten 12 Lebens- bzw. Betreuungsmonate des Kindes. Bei Teilzeitbeschäftigung werden 67 Prozent des entfallenden Teileinkommens berücksichtigt. Bei Mehrlingsgeburten wird das Elterngeld um 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind erhöht.
Ebenfalls gibt es einen Geschwisterbonus, wenn innerhalb von 24 Monaten ein weiteres Kind geboren wird. Alle Eltern erhalten mindestens 300 Euro Elterngeld, unabhängig davon, ob sie vor der Geburt erwerbstätig waren oder nicht.
Dieses Elterngeld wird in Höhe des Mindestbetrages nicht als Einkommen bei anderen Sozialleistungen berücksichtigt. Es kommt beispielsweise hier nicht zu einer Kürzung beim Arbeitslosengeld II. Auch Selbständige können Elterngeld erhalten. Hier wird der wegfallende Gewinn zu 67 Prozent angesetzt.
Das Elterngeld kann für die ersten 14 Lebensmonate des Kindes in Anspruch genommen werden, wobei ein Elternteil jedoch höchstens für 12 Monate Elterngeld beziehen kann.
Zwei Monate werden dagegen dem anderen Elternteil des Kindes gewährt, wenn er seine Erwerbstätigkeit entsprechend reduziert. Zu beachten ist jedoch, dass 8 Wochen Mutterschaftsgeld einschließlich Arbeitgeberzuschuss auf 2 Monate der Elterngeldleistung für die Mutter angerechnet werden, da beide Leistungen den gleichen Zweck verfolgen. Der Bezugszeitraum des Elterngeldes verlängert sich also durch den Bezug der Mutterschaftsleistungen nicht. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Einkommens beziehen, erhalten volle 14 Monate die Leistung. Gleiches gilt auch für Elternteile, für deren Partner die Übernahme der Elternzeit objektiv unmöglich ist. Das bisherige Erziehungsgeld fällt weg.

Artikel vom 02.12.2006