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Leserbriefe an die Lokal-Redaktion


»Entschädigungen
des Rates kürzen«
Mit der Wiederwahl von Klaus Schumacher als Ersten Beigeordneten der Stadt Höxter befasst sich diese Leserzuschrift:

Da sollte in der Ratssitzung am 19. September der Erste Beigeordnete, Klaus Schumacher, nach acht Jahren Amtszeit wiedergewählt werden - die CDU-Fraktion sah kein Problem. In der geheimen Wahl stimmten 21 zu 19 Ratsmitglieder gegen Herrn Schumacher, ein Mehrheitsbeschluss.
Was sich Manfred Schelhorn als Fraktionsvorsitzender der CDU in seiner Presseerklärung leistete, lässt Bürger mit Demokratieverständnis nur den Kopf schütteln. Nach der in »geheimer Wahl« erlittenen Abstimmungsniederlage führte Herr Schellhorn aus, dass die Wiederwahl aufgrund der Abwesenheit von vier Ratsmitgliedern (drei der CDU) bzw. an der ablehnenden Entscheidung eines seiner Fraktionsmitglieder scheiterte. Letzterem drohte er auch noch mit Fraktionsausschluss.
Für mich als neutraler Beobachter ist diese Darstellung wenig verständlich, gibt es bei einer »geheimen Wahl« von teilnehmenden 40 Ratsmitgliedern mathematisch doch eine Vielzahl von Möglichkeiten, die zu diesem Wahlausgang hätten führen können. Theoretisch hätten mehr CDU-Fraktionsmitglieder gegen und Mitglieder der anderen Parteien für Herrn Schumacher stimmen können.
Bei einer Personenwahl, die auch für die Person weitreichende Folgen (neben dem Arbeitsplatzverlust z. B. Umzug, Verkauf von Eigentum, Rufschädigung etc.) hat, unterstelle ich, dass sich jedes Ratsmitglied nach bestem Gewissen unter Beachtung seiner Pflichten seine eigene Meinung bildet und entsprechend abstimmt.
Zur Erinnerung: Aus Paragraph 43 Gemeindeordnung NRW ergeben sich die Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder. Sie sind gemäß Absatz 1 verpflichtet, in ihrer Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung zu handeln.
Am 17. November war Herr Schumacher im zweiten Anlauf einstimmig wiedergewählt worden, rechtskonform, wie öffentlich ausdrücklich von der CDU und der FDP ausgeführt wurde. Feststellung zur Wahl: Diese Wahl war nicht geheim durchgeführt worden, 19 von 44 Ratsmitgliedern der SPD, Grünen und UWG im Rat nahmen aus Protest an der Entscheidung nicht teil.
Wenn in solch massiver Form (Drohung mit Parteiausschluss) von einem Fraktionsvorsitzenden vor einem Ratsbeschluss Einfluss genommen wird, die zweite Wahl nicht geheim stattfindet und einstimmig endet, kann der neutrale Beobachter auch folgern, dass die Mitglieder der abstimmenden Fraktionen unter dem Druck ihrer »Partei« abgestimmt haben, befangen waren, deshalb die Wahl gegen ihre Überzeugung mit diesem Ergebnis endete. Ist unter diesen Umständen die Wahl tatsächlich rechtlich sauber, demokratisch über die Bühne gegangen?
Der Bürger hört jeden Tag von der Politik, dass er sich der Leistungsgesellschaft zu stellen hat, muss vermehrt finanzielle Kürzungen hinnehmen! Angesichts der umfangreichen Sparmaßnahmen der Kommune, jetzt sogar das Abkassieren von Sportvereinen, sollte nach einem solchen »Akt« im Rat die Forderung erlaubt sein, die Aufwandsentschädigungen aller Ratsherren oder auch die Anzahl der Ratsmitglieder erheblich zu reduzieren!
Politische Verdrossenheit wird auch auf kommunaler Ebene erzeugt. Das kann an der Wahlbeteiligung abgelesen werden, bei der letzten Kommunalwahl 55 Prozent der Wahlberechtigten - zu wenig Demokratieverständnis nach meinem Geschmack.

FRANZ WEGGE
37671 HÖXTER

Artikel vom 28.11.2006