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Staatliches Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL
Bielefeld, den 21. 11. 2006
32756 Detmold, Willi-Hoffmann-Straße 33
Az.: 51.0081/06/0701.2
Immissionsschutz
Bekanntmachung der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG -) für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zum Halten und zur getrennten Aufzucht von Schweinen in 34439 Willebadessen, Schönthal 5
Der Landwirt Berendes, Schönthal 5, 34439 Willebadessen, beantragt die Genehmigung gemäß §§ 4/19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zum Halten und zur getrennten Aufzucht von Schweinen in 34439 Willebadessen, Schönthal 5
Gemarkung: Peckelsheim, Flur: 11, Flurstück: 26
Die Anlage ist in der Anlage 1 (Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben) des UVPG unter der Nr. 7.12 Spalte 2 als Anlage genannt, für die im Rahmen einer anlagenbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Abs. 1 Satz 1 des UVPG zu prüfen ist, ob nach den in der Anlage 2 Nr. 2 UVPG aufgeführten Schutzkriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären.
Nach Prüfung der Antragsunterlagen wurde entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht notwendig ist, da erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Die Feststellung ist selbständig nicht anfechtbar.
Diese Entscheidung wird hiermit gem. § 3a des UVPG der Öffentlichkeit bekanntgegeben.

Artikel vom 24.11.2006