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Patienten haben längere Wege

Chirurgische und kardiologische Nachbehandlung nicht mehr in St. Petri

Von Ulrich Schlottmann
Warburg (WB). Wer im St. Petri-Hospital einen Herzschrittmacher eingesetzt bekommen hat, der muss notwendige Nachuntersuchungen jetzt bei einem niedergelassenen Herzspezialisten, den es in Warburg allerdings nicht gibt, vornehmen lassen. Im hiesigen Krankenhaus ist die Nachsorge nicht mehr möglich, weil die kassenärztliche Ermächtigung des Kardiologen Dr. Thomas Köhler derzeit ruht.

Weil in der Chirurgie eine ähnliche Problematik bereits seit Anfang dieses Jahres besteht, wendet sich die Mitarbeiterschaft des St. Petri-Hospitals jetzt an die Öffentlichkeit. Mit einer Unterschriftenaktion soll die Kassenärztliche Vereinigung (KV) zum Umdenken bewegt werden.
»Die Belange des ländlichen Raumes sind bei diesen Entscheidungen zu wenig berücksichtigt worden. Die Versorgung der Bevölkerung hat sich aus unserer Sicht verschlechtert. Außerdem sehen wir eine Schwächung unseres Krankenhauses«, skizzierte Betriebsratsvorsitzender Dietmar Feischen gestern vor der Presse den Hintergrund der Aktion, die nach seinen Worten von der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat des Hauses solidarisch begleitet wird.
Kardiologe Dr. Thomas Köhler hatte Mitte dieses Jahres turnusgemäß die Verlängerung seiner auf zwei Jahre befristeten kassenärztlichen Ermächtigung beantragt und diese auch erhalten. Etwa 14 Tage später bekam er allerdings erneut Post von der Kassenärztlichen Vereinigung. Mit diesem Schreiben erfuhr er, dass ein Kardiologe, der sich in Bad Driburg niedergelassen hat, gegen die Ermächtigung des Warburger Krankenhausarztes Widerspruch eingelegt hat, und zwar mit der Begründung, dass die kassenärztliche Versorgung gemäß seiner Zulassung von ihm sichergestellt werden könne.
Endgültig entschieden ist in dieser Sache noch nichts. Die KV verfügte aber mit sofortiger Wirkung das Ruhen der Erlaubnis an den Warburger Oberarzt, als Kassenarzt tätig sein.
Kassenpatienten aus dem Warburger Raum müssen seither Herzspezialisten in Bad Driburg, Höxter, Paderborn, Kassel oder sonst wo aufsuchen - für ambulante Leistungen, die bislang von Dr. Köhler in Warburg erbracht worden sind. Zur Klarstellung: Die stationäre Behandlung und die Behandlung von Privatpatienten sind davon nicht berührt.
Eine ähnliche Situation besteht seit Anfang dieses Jahres auch in der Chirurgie. Nach der Eröffnung einer chirurgischen Facharztpraxis in der Warburger Altstadt wurde dem Chefarzt der Chirurgie am St. Petri-Hospital, Dr. Christoph Konermann, zum 1. Januar 2006 die kassenärztliche Ermächtigung entzogen. Das Warburger Krankenhaus darf zwar weiterhin die chirurgische Erstbehandlung vornehmen, nicht aber die Nachsorge - es sei denn, der niedergelassene Facharzt für Chirurgie oder Orthopädie überweist zurück an die Praxis Dr. Konermann.
»Jeder Verletzte kann natürlich nach wie vor zu ins Krankenhaus kommen, wir weisen niemanden ab. Aber eine Weiterbehandlung in unserem Hause ist im Prinzip nicht mehr möglich«, verdeutlicht der 2. stellvertretende Betriebsratsvorsitzende, Dr. Peter Hülsmann, der selbst Chirurg ist.
Für die Patienten sei das »mit mehr Lauferei« verbunden, zumal wenn aus Urlaubsgründen eine Facharztpraxis außerhalb Warburgs aufgesucht werden müsse, so Dr. Hülsmann. Der negative Effekt für das St. Petri-Hospital sei, dass die für das Haus so wichtigen Patientenkontakte verloren gingen. Das sei natürlich eine Schwächung des Hauses.
Rein rechtlich ist die Vorgehensweise der Kassenärztlichen Vereinigung nicht zu beanstanden - das weiß auch der Betriebsrat. »Wir wollen aber erreichen, dass die Bedürfnisse der Landbevölkerung stärker berücksichtigt werden. Wir haben das gleiche Recht auf eine gute Grundversorgung wie die Bürger in Mittel- und Großstädten«, sagte Dietmar Feischen. Er und seine Kollegen wollen durch die Unterschriftenaktion erreichen, dass die KV »die Akte Warburg noch einmal aufschlägt.«

Artikel vom 24.11.2006