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Angeklagten ausgenutzt

Wirbel um Autokaufvertrag - »blind« unterschrieben

Herford (cl). Rechtsanwalt Achim Depenbrock erzielte für seinen Mandanten Deniz K. (Namen geändert) einen Freispruch auf Kosten der Landeskasse. Er hatte im August 2005 einen Kaufvertrag bei einem Herforder Autohaus über einen gebrauchten Audi A6 abgeschlossen, der mit einem Kredit der Audi-Bank in Höhe von über 40 000 Euro finanziert wurde.

Weil die vereinbarten Raten nicht eingingen, wurde der Vertrag am 22. Februar 2006 gekündigt und der Besitzer zur Rückgabe des Fahrzeugs aufgefordert. Dies passierte aber nicht. Der Anwalt und ein Detektiv versuchten, den Verbleib des Fahrzeuges zu klären. Am 5. Juni wurde das Auto bei einem Händler in Melle anonym übergeben.
Achim Depenbrock wurde zum Pflichtverteidiger bestellt, weil sich bei dem Türken die völlige Blindheit anbahnt und er zudem »geistig erheblich eingeschränkt« ist. Er hatte den gerichtsbekannten Cengiz C. zum Autohändler begleitet, sich aber an den Verhandlungen überhaupt nicht beteiligt, wie der Verkäufer bestätigte. Allerdings unterschrieb er nachher buchstäblich blind alles, was ihm an Papieren vorgelegt worden war. So wurden ihm dann laut Anklage Betrug und Unterschlagung vorgeworfen.
Der Wagen wurde ausschließlich von Cengiz C. benutzt, der bei der Gerichtsverhandlung unentschuldigt fehlte und mit 150 Euro Ordnungsgeld belegt wurde (ersatzweise drei Tage Haft).
Bei Deniz K. waren in den vergangenen Wochen und Monaten etwa 30 »Knöllchen« eingegangen und jede Menge Post von der Audi-Bank. Auch Tankstellen forderten ihr Geld, denn Cengiz C. schien reichlich Benzin verfahren zu haben.
Letztlich blieb bei Audi nur ein Schaden von gut 4000 Euro übrig, denn die Limousine konnte erneut verkauft werden.
Der Anwalt ist nun bemüht, mit zahlreichen Zivilklagen seinen Mandanten vor Schaden durch Cengiz C. zu bewahren.

Artikel vom 24.11.2006