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Entscheidung erst im Dezember

Verkehrsregelung Weingartenstraße: Termin vor Verwaltungsgericht


Lübbecke/Minden (juk). Auch nach dem jüngsten Termin gestern Mittag in Minden ist das Thema »Verkehrsregelung Weingartenstraße« verwaltungsgerichtlich noch nicht gelöst. Eine Entscheidung will der Richter am 8. Dezember verkünden.
So bestand der Termin im Wesentlichen aus der Darlegung des Sachverhaltes, den der Richter noch einmal darlegte.
Hintergrund: Seit August 1998 ist die Weingartenstraße zwischen den Einmündungen Fünfhausen/Kreishausstraße und Wilhelmsplatz/Schützenstraße für den so genannten Zweirichtungsverkehr freigegeben. Wie bereits mehrfach berichtet, gibt es jedoch seit längerem einen Verwaltungsrechtsstreit zwischen der Stadt Lübbecke und einem Anlieger, der in diesem Bereich gerne wieder eine Einbahnstraße hätte.
Im Rahmen eines Gerichtstermins im Januar war das Verfahren bis Juli ausgesetzt worden, die Verwaltung sollte Zeit bekommen, die jetzige Verkehrsregelung zu prüfen und Lärmwerte zu ermitteln; außerdem sollte die Chance bestehen, im Gespräch mit den Anliegern eine Lösung des Problems zu finden.
Nach Auskunft der Verwaltung hat die Stadt bei einem Ingenieurbüro inzwischen eine schalltechnische Untersuchung in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse ebenfalls in die Urteilsfindung des Gerichts einfließen sollen.

Artikel vom 23.11.2006